Dr. Silke Schöps

Stadträtin der AfD-Fraktion Dresden

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Dr. Silke Schöps ist seit 2019 Mitglied des Dresdner Stadtrats für die AfD. Sie ist Sprecherin für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit und Mitglied im den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit und im Ausschuss für Kultur und Tourismus, außerdem Stadtbezirksbeirätin in Dresden-Plauen. Sie vertritt den Wahlkreis 9 (Coschütz/Gittersee, Kleinpestiz, Mockritz, Räcknitz, Zschertnitz, Plauen, Südvorstadt).

https://t.me/silkeschoeps

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    Moscheebau in Dresden verhindert

    30. Mai 2024 /

    Weg­weisende Entschei­dung im Bauauss­chuss: Dieser beschloss in sein­er gestri­gen Sitzung, einen Bebau­ungs­plan für einen Verkehrsübungsplatz auf dem Moschee­grund­stück in der Marschn­er­straße aufzustellen. Bis zur Plan­reife soll zudem eine Verän­derungssperre erlassen wer­den. Das bedeutet: Eine Bebau­ung wird über Jahre hin­weg unmöglich. Der for­male Auf­stel­lungs­beschluss und die damit ver­bun­dene Verän­derungssperre durch den gesamten Stad­trat ste­ht zwar noch aus, jedoch ist Auss­chuss­beschluss für die Stadtver­wal­tung bere­its jet­zt hand­lungsweisend und auch im Falle eines zwis­chen­zeitlich ein­gere­icht­en Bauantrages zu berück­sichti­gen. Der Vor­sitzende der AfD-Frak­tion, Thomas Ladzin­s­ki, kom­men­tiert das wie fol­gt: „Der Moschee­bau auf der Marschn­er­straße ist so gut wie ver­hin­dert. Den Anstoß dafür hat­te die AfD bere­its im ver­gan­genen Jahr gegeben. Die richtige Entschei­dung des Bauauss­chuss­es ist ein wichtiger Erfolg — sowohl für die Anwohn­er…

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    AfD-Erfolg beim geplanten Moscheebau an der Marschnerstraße

    6. Februar 2024 /

    In der ver­gan­genen Woche wurde im Bauauss­chuss ein Antrag der AfD-Frak­tion zum geplanten Moschee­bau auf der Marschn­er­straße behan­delt. Dieser hat­te zum Ziel, dass sich der Stad­trat bei diesem Vorhaben die Pla­nung­shoheit für eine eventuelle Bebau­ung auf der Marschn­er­straße von der Stadtver­wal­tung zurück­holt und der Bau der geplanten Moschee so poli­tisch entsch­ieden und ver­hin­dert wird.  Der Bauauss­chuss fol­gte mit großer Mehrheit dem Ansin­nen der AfD-Frak­tion und legte fest, dass eine Bebau­ung an diesem Ort nach §34 BauGB nicht zuläs­sig ist, weil sich ein Gebet­shaus nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht neben ein­er Grund­schule ein­fü­gen kann. Der Bauauss­chuss sig­nal­isierte dabei mit großer Mehrheit, dass er dieses Grund­stück an der Marschn­er­straße für eine Moschee für grund­sät­zlich ungeeignet hält. Die Stadtver­wal­tung ist…

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