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Resolution: 150 Jahre deutscher Einheitsstaat

Heute vor 150 Jahren wurde der sym­bol­is­che Grund­stein für den deutschen Nation­al­staat gelegt, <a href=“https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22771/rechtsnachfolge” target=“_blank” rel=“noopener”>in dessen Rechtsnachfolge</a> die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land bis heute Teil der „staats- und völk­er­rechtlichen Kon­ti­nu­ität Deutsch­lands“ ist.1 Denn am 18. Jan­u­ar 1871 wurde in Ver­sailles das Zweite Deutsche Kaiser­re­ich proklamiert. Damit wurde knapp 65 Jahre nach der Auflö­sung des Heili­gen Römis­chen Reich­es Deutsch­er Nation und dem Zwis­chen­spiel des deutschen Bun­des ein neuer, mod­ern­er deutsch­er Nation­al­staat geschaf­fen. Obwohl die Reichs­grün­dung „von oben“, das heißt durch Bis­mar­ck und die deutschen Fürsten erfol­gte, wäre sie nicht ohne einen machtvollen Prozess der Nations­bil­dung „von unten“ möglich gewe­sen. Ger­ade die Ein­heits- und Frei­heits­be­we­gun­gen von 1817 (Wart­burgfest), 1832 (Ham­bach­er Fest) und 1848 (Paulskirche) schufen nach­haltige Impulse für die lang ersehnte Grün­dung des deutschen Nation­al­staates und ließen diesen mit den Werten von Einigkeit, Recht und Frei­heit Real­ität wer­den. Wie bei vie­len anderen Natio­nen auch, han­delte es sich um einen langjähri­gen Prozess mit vie­len Höhen und Tiefen. Diese his­torische Entwick­lung muss auch heute noch einen angemesse­nen Stel­len­wert in der deutschen Geschichts- und Erin­nerungspoli­tik ein­nehmen. Denn die Bun­desre­pub­lik fußt auf den Fun­da­menten des 1871 gebilde­ten Nation­al­staates. Viele der nach wie vor bis heute gel­tenden Geset­ze und Nor­men haben ihren Ursprung im Kaiser­re­ich. So unter anderem das all­ge­meine und gle­iche Wahlrecht – anfänglich wie in ganz Europa nur für Män­ner –; die Her­aus­bil­dung eines mod­er­nen demokratis­chen Parteien­sys­tems; die Vere­in­heitlichung von Münzen, Maßen und Gewicht­en; die For­ten­twick­lung des Wirtschafts‑, Nieder­las­sungs- und Han­del­srechts sowie des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es; aber auch die all­ge­meine Sozialver­sicherung (Kranken‑, Unfall- und Renten­ver­sicherung). Dies alles hat den Rah­men für die Ausübung der Volkssou­veränität in unserem frei­heitlichen und sozialen Rechtsstaat erst ermöglicht. Zudem trug die Grün­dung des Nation­al­staates zum wirtschaftlichen Auf­stiegs Deutsch­lands bei. Ohne die großen Erfind­un­gen und zahlre­ichen Patente deutsch­er Tüftler und Wis­senschaftler hätte sich unser Heimat­land nicht zu dem entwick­eln kön­nen, was es bis heute geblieben ist: eine der führen­den Indus­trien­atio­nen der Welt. Dies alles zeigt, dass Nation, Iden­tität und Demokratie untrennbar mit der Sou­veränität eines Nation­al­staates ver­bun­den sind. Nur indem man die Vielfalt der europäis­chen Völk­er und die Eigen­ständigkeit der Nation­al­staat­en bewahrt, lassen sich unsere frei­heitlichen Errun­gen­schaften der let­zten 150 Jahre erhal­ten und weit­er­en­twick­eln. Berlin, den 18. Jan­u­ar 2021 AfD-Frak­tion im Deutschen Bun­destag AfD-Frak­tion im Land­tag von Baden-Würt­tem­berg AfD-Frak­tion Bay­erischen Land­tag AfD-Frak­tion im Abge­ord­neten­haus von Berlin AfD-Frak­tion im Land­tag Bran­den­burg AfD-Frak­tion in der Ham­bur­gis­chen Bürg­er­schaft AfD-Frak­tion im Hes­sis­chen Land­tag AfD-Frak­tion im Land­tag Meck­len­burg-Vor­pom­mern AfD-Gruppe im nieder­säch­sis­chen Land­tag AfD- Frak­tion im Land­tag Nor­drhein-West­falen AfD-Frak­tion im Land­tag Rhein­land-Pfalz AfD-Frak­tion im Land­tag des Saar­lan­des AfD-Frak­tion im Land­tag Sach­sen-Anhalt AfD-Frak­tion im Säch­sis­chen Land­tag AfD-Gruppe im Land­tag Schleswig-Hol­stein AfD-Frak­tion im Thüringer Land­tag