
Meine Rede im Stadtrat am 22. Juli 2021 zum Antrag »Offensive für bezahlbaren Wohnraum«
Meine Rede im Stadtrat am 22. Juli 2021 zum Antrag »Offensive für bezahlbaren Wohnraum« im Manuskript:
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!
Als ich mir den Antrag der »Dissidenten« angeschaut habe, war ich mir nicht so ganz klar: Ist das jetzt wieder mal ein untauglicher Versuch aus der Satireabteilung oder ein besonders hinterhältiges Unterfangen?
12 Millionen Euro sollen im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens an die WID ausgereicht werden, um damit Baugrundstücke anzukaufen. Unter TOP 8 sollen wir beschließen, die Zweckbindung für Mittel teilweise aufzuheben, die der WID für den Grundstücksankauf zur Verfügung gestellt wurden. Das Geld soll statt für den Kauf weitere Grundstücke erst mal für die Bebauung der vorhandenen genutzt werden. Und nun wollen Sie doch wieder Geld für den Kauf von Grundstücken?
Für uns ist bekanntlich das Projekt WID als solches schon eine falsche Weichenstellung.
Weder in Dresden – mit stagnierender Einwohnerzahl –, noch sonstwo in ganz Sachsen haben wir einen angespannten Wohnungsmarkt. Das ist vor allem ein ideologisch gemachtes Problem. Es wird jetzt im ländlichen Raum in Sachsen sogar der Abriss von Wohnungen gefördert!
Wohnen ist vor allem deshalb teuer, weil Bauen so sehr teuer ist. Wer nach immer mehr durchregulierten, kostentreibenden Vorgaben für den Wohnungsbau schreit, macht sich mit der gleichzeitigen Forderung nach niedrigen Mieten unglaubwürdig. Diesem Problem ist auch die WID ausgesetzt. Selbst die von der linken Seite des Saales herbeigesehnte Mietpreisbremse wird diesen Widerspruch nicht auflösen können.
Jeder Grundstückskauf der WID greift außerdem in den freien Markt ein, indem es ein Grundstück dem Markt entzieht, auf dem z.B. Familien ihren Wunsch nach Wohneigentum hätten verwirklichen können. Derzeit gibt’s praktisch keine einigermaßen bezahlbaren Grundstücke in Dresden mehr, auf denen solche Projekte realisiert werden könnten.
Die AfD verfolgt einen anderen Ansatz. Für die Fälle, in denen das Geld für die Miete nicht ausreicht, sprechen wir uns für eine Subjektförderung aus. Also Wohngeld. Damit können Personen punktgenau für die Phasen ihres Lebens unterstützt werden, in denen es tatsächlich notwendig ist.
Fehlbelegungen infolge gestiegen Einkommens werden damit ebenso vermieden, wie der den Zwang, aus dem gewohnten Lebensumfeld wegzuziehen, weil das Geld nicht mehr reicht. Auch hätten wir dann weniger soziale Segregation bis hin zur Ghettobildung.
Weitere Wege für eine Verbesserung der Wohnsituation sind die Erhöhung der Eigentumsquote und die Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum. Es kann nicht unser Ziel sein, alle Sachsen für viel Geld auf engem Raum in den großen Städten anzusiedeln.
Doch zurück zum Antrag: Die Finanzierung über ein Gesellschafterdarlehen funktioniert so nicht. Das hat uns auch die Verwaltung noch mal schriftlich bestätigt.
Mit einem Blick ins Gesetz wären Sie – eventuell – auch selbst darauf gekommen. § 488 Abs. 1 BGB lautet, ich zitiere:
„Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.“
Nehmen wir mal im allergünstigsten Fall an, dass die WID die Zinsen laufend erwirtschaften könnte. Wie soll die WID für hohe Kosten Grundstücke kaufen, teuer bebauen, besonders günstig – wohlmöglich unter Marktpreis – vermieten und dabei noch Einnahmen erzielen, um wenigstens langfristig 12 Millionen für die Rückzahlung des Darlehens zu erwirtschaften?
Der federführende Finanzausschuss erteilte deshalb auch völlig zu Recht diesem Antrag eine deutliche Absage: Nur 2 Stimmen dafür, 8 Ablehnungen, der Rest Enthaltungen. Wir werden dem Bericht des Finanzausschusses zustimmen und den Antrag damit ablehnen.