Braucht Dresden einen “Platz der Kinderrechte”?
Wenn man ein Paradebeispiel für Symbolpolitik und dümmlichen Populismus aus dem rot-rot-grünen Lager sucht, so wurde man in der heutigen Stadtratssitzung gleich mehrfach fündig. Der interfraktionelle Antrag zur Schaffung eines “Platzes der Kinderrechte” in Dresden kam auf den ersten Blick recht nett und harmlos daher. Was soll an Kinderrechten falsch sein?
In seiner im Stadtrat beratenen Fassung sah der Antrag vor, die Verwaltung zu beauftragen, irgendwo im der Dresdner Stadtzentrum einen entsprechenden Platz auszuweisen, für alle Altersgruppen zugleich – vom Säugling bis zum Teenager.
Ein neuer, bunter Spielplatz für alle? Wir wissen es nicht. Wir können nur spekulieren.
Vielleicht kann unser Nachwuchs dann auf gendergerechten Spielgeräten seinen Eltern symbolisch den Buckel herunterrutschen, Lehrern und Erziehern auf der Nase herumtanzen und auf der jeweils wokesten Sau durchs Dorf reiten? Wer weiß….?
In Bremen oder Aachen – wo es bereits so einen „Platz der Kinderrechte“ gibt, findet man tatsächlich eine Kombination aus Spielgeräten und erklärender Schautafel. Anderenorts einfach nur ein Hinweisschild, das irgendwann mit einer großen, bunten Party eingeweiht wurde.
Ein Schild ändert aber gar nichts. Ein paar Spielgeräte auch nicht.
Es handelt sich einmal mehr um reine Symbolpolitik. Der Populismus dieses Antrags schreit zum Himmel. Und sonderlich kreativ und innovativ ist er obendrein nicht:
Als ob wir in Dresden keine Spielplätze hätten! Vielleicht sind sie nur einfach nicht durchpolitisiert genug?
Der Antrag suggeriert, dass Kinderrechte in Dresden und in ganz Deutschland stiefmütterlich behandelt werden. Dabei ist doch das ganze Gegenteil der Fall! Kinderrechte sind gesetzlich festgeschrieben, z.B. im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Und auch die Grundrechte im Grundgesetz wie in der Sächsischen Verfassung gelten unabhängig vom Alter. Kinderrechte werden außerdem in den Medien, in den Schulen und auch von den zahlreichen Jugendhilfeträgern ausführlich beworben und gelebt.
Ich habe den Verdacht, dass die Antragsteller hier einen Rahmen schaffen möchten, um ihre politische Agenda mit staatlicher Hilfe zu propagieren. Es geht hier wieder einmal darum, das Fundament unserer Gesellschaft aufzubohren – die Familie. Es geht um die Aufweichung des Primats der elterlichen Sorge nach Artikel 6 GG, um staatliche Eingriffe in die Erziehung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Also darum, um noch mehr Hoheit über die Kinderbetten zu gewinnen, noch mehr Aushöhlung der Mutter-Vater-Kind(er)-Familie, noch mehr Indoktrination, noch mehr Moralismus und noch mehr „richtige“ Haltung von Anfang an. Die große Kampagne läuft unter der Parole „Kinderrechte ins GG“. Das lehnt die AfD bekanntlich ab.


