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Bezahlkarte für Asylbewerber verhindert Sozialmissbrauch!

Während auf allen poli­tis­chen Ebe­nen derzeit viel über die Eindäm­mung der Massen­mi­gra­tion und ihre Fol­gen für Deutsch­land gestrit­ten wird, ergreifen wir die Ini­tia­tive zum Han­deln: Wir wollen nicht nur darüber reden, son­dern die “Bezahlka­rte” in Dres­den auch wirk­lich ein­führen und haben einen entsprechende Antrag in den Geschäfts­gang des Stad­trats einge­bracht!

Der aktuelle Flüchtlingszus­trom bringt vor allem die Kom­munen an ihre Belas­tungs­gren­ze. Sie sind mit der prekären Sit­u­a­tion über­fordert. In der Folge ergeben sich erhe­bliche neg­a­tive Auswirkun­gen auf die Finanzen der Kom­munen. Die Stadt Dres­den muss deshalb die Erfül­lung ihrer Pflich­tauf­gaben so aus­gestal­ten, dass Anreize für eine unges­teuerte Migra­tion nach Deutsch­land gesenkt wer­den.

Die hohen Sozialleis­tun­gen für Asyl­be­wer­ber sind ein Grund dafür, dass über­mäßig viele Flüchtlinge einen Aufen­thalt in Deutsch­land gegenüber einem Aufen­thalt in einem anderen EU-Mit­glied­staat bevorzu­gen. Die Höhe der Sozialleis­tun­gen für Asyl­be­wer­ber — auch für abgelehnte und damit aus­reisepflichtige Asyl­be­wer­ber mit und ohne Dul­dung — richtet sich in Deutsch­land nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (Asyl­bLG) und sichert das Exis­tenzmin­i­mum für die Leis­tungs­berechtigten nach dem Asyl­bLG. Die Leis­tun­gen wer­den zu derzeit über­wiegend als Bargeld aus­gezahlt, wovon dann ein erhe­blich­er Teil ins Aus­land entwed­er an Schlep­per oder die zurück­ge­bliebe­nen (Groß-)Familien über­wiesen wird. Let­ztere haben zu diesem Zweck häu­fig ein junges und in der Regel männlich­es Fam­i­lien­mit­glied gezielt auf den Weg nach Deutsch­land geschickt. Mit der Bezahlka­rte wird diesem “Geschäftsmod­ell” ein Ende geset­zt.

Konkret han­delt es sich bei der Bezahlka­rte um eine Guthabenkarte, mit der Zahlun­gen für Aus­gaben des täglichen Bedarfs getätigt wer­den kön­nen. Für Bargel­dauszahlun­gen, Geld­trans­fers und Glücksspiel sind die Karten dage­gen ges­per­rt.

Die Bezahlka­rte kann nur ein­er erster Schritt zur Begren­zung der Leis­tun­gen für Asyl­be­wer­ber sein. Sie hat jedoch einen entschei­den­den Vorteil. Die Bezahlka­rte gilt rechtlich als Geldleis­tung und kann deshalb über­all dort einge­set­zt wer­den, wo die gel­tenden Geset­ze derzeit (noch) Geldleis­tun­gen für Asyl­be­wer­ber und Flüchtlinge vorse­hen. Die AfD will aber ins­ge­samt zum Vor­rang der Sach­leis­tun­gen vor Geldleis­tun­gen zurück­kehren.