Bezahlkarte für Asylbewerber verhindert Sozialmissbrauch!
Während auf allen politischen Ebenen derzeit viel über die Eindämmung der Massenmigration und ihre Folgen für Deutschland gestritten wird, ergreifen wir die Initiative zum Handeln: Wir wollen nicht nur darüber reden, sondern die “Bezahlkarte” in Dresden auch wirklich einführen und haben einen entsprechende Antrag in den Geschäftsgang des Stadtrats eingebracht!
Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt vor allem die Kommunen an ihre Belastungsgrenze. Sie sind mit der prekären Situation überfordert. In der Folge ergeben sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen. Die Stadt Dresden muss deshalb die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben so ausgestalten, dass Anreize für eine ungesteuerte Migration nach Deutschland gesenkt werden.
Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund dafür, dass übermäßig viele Flüchtlinge einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Die Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber — auch für abgelehnte und damit ausreisepflichtige Asylbewerber mit und ohne Duldung — richtet sich in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und sichert das Existenzminimum für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. Die Leistungen werden zu derzeit überwiegend als Bargeld ausgezahlt, wovon dann ein erheblicher Teil ins Ausland entweder an Schlepper oder die zurückgebliebenen (Groß-)Familien überwiesen wird. Letztere haben zu diesem Zweck häufig ein junges und in der Regel männliches Familienmitglied gezielt auf den Weg nach Deutschland geschickt. Mit der Bezahlkarte wird diesem “Geschäftsmodell” ein Ende gesetzt.
Konkret handelt es sich bei der Bezahlkarte um eine Guthabenkarte, mit der Zahlungen für Ausgaben des täglichen Bedarfs getätigt werden können. Für Bargeldauszahlungen, Geldtransfers und Glücksspiel sind die Karten dagegen gesperrt.
Die Bezahlkarte kann nur einer erster Schritt zur Begrenzung der Leistungen für Asylbewerber sein. Sie hat jedoch einen entscheidenden Vorteil. Die Bezahlkarte gilt rechtlich als Geldleistung und kann deshalb überall dort eingesetzt werden, wo die geltenden Gesetze derzeit (noch) Geldleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge vorsehen. Die AfD will aber insgesamt zum Vorrang der Sachleistungen vor Geldleistungen zurückkehren.


