
Offener Brief der AfD Kreistagsfraktion SOE zu den »Corona-Schutzmaßnahmen«
Heute erreichte mich der offene Brief unserer Nachbar-Fraktion aus Pirna. Ich halte den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von gestern für verfassungswidrig (an anderer Stelle mehr dazu). Deshalb schließe ich mich den Forderungen gern an und gebe den Brief gern zur Kenntnis:
Offener Brief der AfD Kreistagsfraktion
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Zweiten Lockdown verhindern
Sehr geehrter Herr Landrat Michael Geisler,
die Kreisräte der AfD-Kreistagsfraktion fordern Sie als Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dringend auf, sich in Ihrer Funktion gegenüber dem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zeitnah und unmissverständlich dafür einzusetzen, dass die im Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Infektionen in Sachsen und damit auch für unseren Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge überdacht und im Ergebnis so nicht umgesetzt werden.
Jede zu verfügende „Corona-Schutzmaßnahme“ muss bekanntlich nach dem gültigen Rechtsstaatsprinzip zwingend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Die mit dem zitierten Beschluss vom 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen sind weder erforderlich, noch angemessen, daher unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.
Es darf insbesondere in unserem Landkreis auch deshalb keinen zweiten Corona-Lockdown geben, weil er zur genannten Rechtswidrigkeit der Maßnahmen auch verheerende wirtschaftliche Folgen für unsere Region hätte. Hier teilen wir die veröffentlichten Bedenken der Sächsischen Wirtschaftskammern.
Ein zweiter Lockdown, auch in begrenztem Umfang, bedroht zahlreiche Existenzen, insbesondere in der Gastronomie- und Tourismusbranche, der Fitness- und
Veranstaltungswirtschaft. Auch für den Sportbereich hätten die Maßnahmen nachhaltige Schäden, insbesondere auch gesundheitliche Schäden zur Folge.
Das geplante Beherbergungsverbot, trifft gerade unseren sehr touristisch geprägten
Landkreis besonders hart. Hier sind irreparable Schäden, die dauerhafte Schließung von Einrichtungen der touristischen Infrastruktur zu erwarten und eine erhebliche Anzahl von Beschäftigten von Arbeitslosigkeit bedroht. Gerade die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe haben in vorbildlicher Weise in den vergangenen Monaten mit Engagement und finanzieller Aufopferung bei der Umsetzung der Hygienekonzepte bewiesen, dass von diesen Bereichen keine nennenswerten Infektionsherde ausgehen. Dies bestätigen auch die aktuellen Statistiken vom Robert-Koch-Institut. Daher ist es gerade hier völlig unverständlich, dass das alles bei der Verordnung der Corona-Maßnahmen ignoriert wird.
Unseren Gemeinden und dem Landkreis bis hin zu den kommunalen Betrieben und Einrichtungen drohen weitere erhebliche und unnötige Einnahmeverluste.
Eine Maßnahme ist nur dann erforderlich, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht.
Die Datenlage rechtfertigt gerade keinen Lockdown, insbesondere in den genannten Branchen und macht ihn gerade nicht erforderlich. Die angekündigten Maßnahmen sind auch nicht verhältnismäßig im engeren Sinn, weil sie nicht angemessen sind, weil der beabsichtigte Zweck erkennbar nicht im Verhältnis zur Schwere des Eingriff der „CoronaSchutzmaßnahmen“ steht.
Die Maßnahmen beruhen fast ausnahmslos auf Annahmen und Ängsten. Panik ist bekanntlich kein guter Ratgeber. Führende Virologen und die Medizinerfachverbände, in denen mehr als 200.000 Mediziner vertreten sind, halten den zweiten Lockdown für unnötig.
Als Landrat und für uns Kreisräte ist es unsere gemeinsame Aufgabe und Pflicht, unnötige Schäden von unserer Region, unseren Bürgern und Unternehmen abzuwenden bzw.
Schäden auf das Unvermeidbare zu minimieren.
Helfen Sie als gewählter Landrat mit, gemeinsam diese rechtswidrige „Panikpolitik“ zu beenden. Die größte Gefahr von Covid 19 liegt nicht im gesundheitlichen, sondern im politischen und wirtschaftlichen Bereich. Wir Kreisräte setzen uns mit aller Entschiedenheit für die Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein und fordern Sie auf, dieses Anliegen und diese hohen Werte ebenfalls zu unterstützen und zu verteidigen.
Hochachtungsvoll, im Auftrag der AfD-Kreistagsfraktion
Steffen Frost
Fraktionsvorsitzender