Blick vom Landhaus (Stadtmuseum) auf die Wilsdruffer Straße in Richtung Rathaus
Stadtrat

Braucht Dresden einen “Platz der Kinderrechte”?

Wenn man ein Parade­beispiel für Sym­bol­poli­tik und dümm­lichen Pop­ulis­mus aus dem rot-rot-grü­nen Lager sucht, so wurde man in der heuti­gen Stad­tratssitzung gle­ich mehrfach fündig. Der inter­frak­tionelle Antrag zur Schaf­fung eines “Platzes der Kinder­rechte” in Dres­den kam auf den ersten Blick recht nett und harm­los daher. Was soll an Kinder­recht­en falsch sein?

In sein­er im Stad­trat berate­nen Fas­sung sah der Antrag vor, die Ver­wal­tung zu beauf­tra­gen, irgend­wo im der Dres­d­ner Stadtzen­trum einen entsprechen­den Platz auszuweisen, für alle Alters­grup­pen zugle­ich – vom Säugling bis zum Teenag­er.

Ein neuer, bunter Spielplatz für alle? Wir wis­sen es nicht. Wir kön­nen nur spekulieren.

Vielle­icht kann unser Nach­wuchs dann auf gen­derg­erecht­en Spiel­geräten seinen Eltern sym­bol­isch den Buck­el herun­ter­rutschen, Lehrern und Erziehern auf der Nase herum­tanzen und auf der jew­eils woke­sten Sau durchs Dorf reit­en? Wer weiß….?

In Bre­men oder Aachen – wo es bere­its so einen „Platz der Kinder­rechte“ gibt, find­et man tat­säch­lich eine Kom­bi­na­tion aus Spiel­geräten und erk­lären­der Schautafel. Anderenorts ein­fach nur ein Hin­weiss­child, das irgend­wann mit ein­er großen, bun­ten Par­ty eingewei­ht wurde.

Ein Schild ändert aber gar nichts. Ein paar Spiel­geräte auch nicht.

Es han­delt sich ein­mal mehr um reine Sym­bol­poli­tik. Der Pop­ulis­mus dieses Antrags schre­it zum Him­mel. Und son­der­lich kreativ und inno­v­a­tiv ist er oben­drein nicht:

Als ob wir in Dres­den keine Spielplätze hät­ten! Vielle­icht sind sie nur ein­fach nicht durch­poli­tisiert genug?

Der Antrag sug­geriert, dass Kinder­rechte in Dres­den und in ganz Deutsch­land stiefmüt­ter­lich behan­delt wer­den. Dabei ist doch das ganze Gegen­teil der Fall! Kinder­rechte sind geset­zlich fest­geschrieben, z.B. im Kinder- und Jugend­hil­fege­setz. Und auch die Grun­drechte im Grundge­setz wie in der Säch­sis­chen Ver­fas­sung gel­ten unab­hängig vom Alter. Kinder­rechte wer­den außer­dem in den Medi­en, in den Schulen und auch von den zahlre­ichen Jugend­hil­feträgern aus­führlich bewor­ben und gelebt.

Ich habe den Ver­dacht, dass die Antrag­steller hier einen Rah­men schaf­fen möcht­en, um ihre poli­tis­che Agen­da mit staatlich­er Hil­fe zu propagieren. Es geht hier wieder ein­mal darum, das Fun­da­ment unser­er Gesellschaft aufzubohren – die Fam­i­lie. Es geht um die Aufwe­ichung des Pri­mats der elter­lichen Sorge nach Artikel 6 GG, um staatliche Ein­griffe in die Erziehung zu ermöglichen bzw. zu erle­ichtern.

Also darum, um noch mehr Hoheit über die Kinder­bet­ten zu gewin­nen, noch mehr Aushöh­lung der Mutter-Vater-Kind(er)-Familie, noch mehr Indok­tri­na­tion, noch mehr Moral­is­mus und noch mehr „richtige“ Hal­tung von Anfang an. Die große Kam­pagne läuft unter der Parole „Kinder­rechte ins GG“. Das lehnt die AfD bekan­ntlich ab.