Themen

„… weil in unvertretbarer … Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen wird“

“Das Ver­wal­tungs­gericht Köln hat mit sein­er heuti­gen Entschei­dung dem Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz ver­boten, die Alter­na­tive für Deutsch­land „als „Ver­dachts­fall“ einzuord­nen, zu beobacht­en, zu behan­deln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einord­nung, Beobach­tung, Behand­lung, Prü­fung und/oder Führung der Antrag­stel­lerin als „Ver­dachts­fall“ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekan­ntzugeben“.

Mit dieser Entschei­dung reagierte das Ver­wal­tungs­gericht auf das gezielte Durch­stechen der parteipoli­tisch motivierten Hochstu­fungsentschei­dung des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz und fol­gte unserem erneuten „weil in unvertret­bar­er, gegen Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ver­stoßen­der Weise in die Chan­cen­gle­ich­heit poli­tis­ch­er Parteien einge­grif­f­en wird, nach­dem alles dafür spricht, dass sich das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz (Bun­de­samt) nicht an die gegebene Still­hal­tezusage […] gehal­ten bzw. nicht hin­re­ichend Sorge getra­gen hat, dass keine ver­fahren­srel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen nach außen drin­gen“. (Zitate aus dem Beschluss 13 L 105/21 des Ver­wal­tungs­gerichts Köln vom 05.03.2021)”

Quelle: AfD kom­pakt vom 5. März 2021

Es stimmt hoff­nungsvoll, dass unser deutsch­er Rechtsstaat doch noch lebendig ist und auch das Kartell der Alt­parteien offen­bar uns poli­tisch nichts ent­ge­gen zu set­zen hat, als eine Instru­men­tal­isierung des Staat­sap­pa­rats.