Allgemein

“Lockdown light” — Eine neue Eskalationsstufe der Corona-Hysterie

<em>Um es vor­ab klar zu stellen: Das Corvid-19-Virus kann eine scher­wiegende, unter ungün­sti­gen Umstän­den auch tödliche Erkrankung aus­lösen. Allerd­ings gibt es viele andere Erkrankun­gen, die min­destens genau­so oder noch viel tödlich­er sind. Ist der aktuelle Umgang mit dem Virus gerecht­fer­tigt? Müssen wir den sog. “Lock­down light” ein­fach so unhin­ter­fragt hinnehmen?</em> Neben der AfD war die FDP die einzige Partei, die die neuen Coro­na-Maß­nah­men kri­tisierte und deren Ver­hält­nis­mäßigkeit in Frage stellt. Deshalb ver­wun­dert es umso mehr, dass FDP-Ober­bürg­er­meis­ter Hilbert die ab Mon­tag gel­tenden Maß­nah­men zur „Bekämp­fung der SARS-Cov2-Pan­demie“ nicht nur kri­tik­los hin­nimmt, son­dern nun sog­ar den Dres­d­ner Stri­et­zel­markt an den let­zten Novem­berta­gen absagt. Und das schon bevor die neuen Maß­nah­men über­haupt in Kraft getreten sind und die zahlre­ichen, ern­stzunehmenden rechtlichen Bedenken gek­lärt wur­den! Es ist bere­its befremdlich, dass so schw­er­wiegende Grun­drecht­se­in­griffe unter Umge­hung des Bun­destages und der Län­der­par­la­mente durch die als Ver­fas­sung­sor­gan nach dem Grundge­setz über­haupt nicht exis­tente Min­is­ter­präsi­den­tenkon­ferenz gefasst wer­den. Selb­st ein nachträglich­es Abnick­en durch den Bun­destag ver­mag das nicht zu heilen, son­dern bleibt bil­lige Ver­fas­sungs-Kos­metik. Alexan­der Gauland hat die Min­is­ter­präsi­den­tenkon­ferenz in Anlehnung an die Regierung­sprax­is von Win­ston Churchill während des Zweit­en Weltkriegs als „Kriegsk­abi­nett“ beze­ich­net. Das mag polemisch über­spitzt sein, trifft aber den Kern des Prob­lems: Die Bun­deskan­z­lerin – und in ihrem gehor­samen Gefolge auch die Min­is­ter­präsi­den­ten der Län­der – haben den Boden des Grundge­set­zes ver­lassen und regieren unter Auss­chal­tung der Par­la­mente im ver­fas­sungsrechtlich luftleeren Raum. Die Säch­sis­che Staat­sregierung hat den Beschluss — am Land­tag vor­bei — mit all seinen schw­er­wiegen­den Grun­drecht­se­in­grif­f­en in ein­er Rechtsverord­nung, der <a href=“https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18893#ef” target=“_blank” rel=“nofollow noopener”>Sächsischen Coro­na-Schutz-Verord­nung vom 30. Okto­ber 2020</a> (Sächs­GVBl. S. 557), bere­its umge­set­zt. Mein­er Ansicht nach soll­ten der­ar­tig ein­schnei­den­den Maß­nah­men nicht ohne Beteili­gung des Land­tages beschlossen wer­den. Nach Art. 80 Abs. 4 GG kön­nen Län­der­par­la­mente anstatt der Verord­nun­gen, die auf­grund von Bun­des­ge­set­zen durch die Län­der­regierun­gen erlassen wer­den, auch Geset­ze beschließen. Es ist schon merk­würdig, dass sich jet­zt aus­gerech­net auch <a href=“https://www.sachsen-fernsehen.de/cdu-fraktion-sachsen-gegen-lockdown-light-783346/” target=“_blank” rel=“nofollow noopener”>aus der säch­sis­chen CDU Stim­men gegen den “lock­down” erheben</a>. Der Land­tag kön­nte hier ganz leicht der Lan­desregierung das Heft des Han­delns aus der Hand nehmen — poli­tis­ch­er Wille und/oder Mehrheit­en voraus­ge­set­zt. Große Zweifel gibt es auch an der Ver­hält­nis­mäßigkeit der sog. „Coro­na-Schutz­maß­nah­men“, vor allem des neuer­lichen „Lock­downs“. Ein Grun­drecht­se­in­griff muss einem legit­i­men Zweck dienen, geeignet, erforder­lich und angemessen sein. Hier ist gle­ich eine ganze Palette von Grun­drecht­en prak­tisch im Hand­stre­ich abgeräumt wor­den und dazu noch für alle Bürg­er dieses Lan­des und alle Men­schen, die sich son­st ger­ade in Deutsch­land aufhal­ten. Dabei Pauschale Beherber­gungsver­bote und Sperrstun­den sind bere­its durch die Gerichte gekippt wor­den. Die AfD-Land­tags­frak­tion hat deshalb <a href=“https://afd-fraktion-sachsen.de/ueberzogene-corona-massnahmen-afd-klagt-gegen-einschraenkungen/” target=“_blank” rel=“nofollow noopener”>eine Nor­menkon­trol­lk­lage eingereicht</a>. Der­weilen geht es für unsere Wirtschaft nun endgültig ans Eingemachte: Die IHK Dres­den sieht tausende Gas­tronomiebe­triebe in ihrer Exis­tenz bedro­ht und hält die Maß­nah­men nicht nur für nicht angemessen, son­dern sog­ar für kon­trapro­duk­tiv. Soziale Kon­tak­te wür­den sich nun aus den Schutz­maß­nah­men aus­ges­tat­teten Restau­rants ver­stärkt in pri­vate Umfeld ver­lagern und damit das Infek­tion­srisiko steigern. Bis­lang gibt keine Anhalt­spunk­te dafür, dass tat­säch­lich die Gas­tronomie für den Anstieg der Zahl der pos­i­tiv auf das Virus Getesteten ver­ant­wortliche ist. Die Branche hat viel Geld in Abstand­sregeln und Hygien­ekonzepte investiert. Das soll nun plöt­zlich alles nichts mehr wert sein? Zur Beruhi­gung der Gemüter will die Bun­desregierung nochmals tief in die Tasche greifen und eine Art Unternehmer­lohn für die betrof­fe­nen Branchen ein­führen. Dass das auf Kosten der Steuerzahler und kün­ftiger Gen­er­a­tio­nen erfol­gt, deren Schulden­ruck­sack damit weit­er ver­größert wird, bleibt in der öffentlichen Wahrnehmung uner­wäh­nt. Auch ist vol­lkom­men offen, ob, wann und bei wem die Gelder über­haupt ankom­men wer­den und wer am Ende wieder durchs Raster fall­en wird. Die Wirkung des neuer­lichen Lock­downs auf die Wirtschaft kön­nte ungeachtet dessen ver­heerend sein. Die sich zaghafte andeu­tende Erhol­ung ste­ht auf der Kippe. Zwar ziehen die Exporte auf­grund der wieder ins Laufen gekomme­nen Nach­frage aus Chi­na wieder an. Aber Gas­tronomen, Hote­liers und Kün­stler vor Ort sowie alle, die wiederum an Aufträ­gen aus dieser Branche hän­gen, haben daran keinen Anteil. Außer­dem weiß nie­mand, ob die Maß­nah­men über­haupt etwas brin­gen wer­den. Vieles deutet darauf hin, dass erneut jed­er rat­lose, panis­che Aktion­is­mus die Ober­hand gewon­nen hat, der für den Umgang der Regierung mit dem Coro­na-Virus ger­adezu typ­isch ist. Auch wenn es für den Einzel­nen noch so bit­ter wer­den kön­nte, eines Tages wird sich die Wirtschaft aller Wahrschein­lichkeit nach wieder erholen. Deut­lich schlechter sehen die Per­spek­tiv­en und unsere Frei­heit und Rechtsstaatlichkeit aus. Spätestens mit dem Merkelschen Ver­fas­sungs­bruch in der Flüchtlingskrise 2015 erleben wird eine fortschre­i­t­ende, schle­ichende Ero­sion der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung. Wird die Regierung es zulassen, dass die in der ver­meintlichen Krise mit Angst und Ein­schüchterung dem deutschen Michel abgerun­gene neue Ver­fas­sungswirk­lichkeit rück­gängig gemacht wird? Der <a href=“https://verfassungsblog.de/gottesdienstverbot-auf-grundlage-des-infektionsschutzgesetzes/” target=“_blank” rel=“nofollow noopener”>Göttinger Kirchen­rechtler Hans Michael Heinig</a> warnte vor ein­er faschis­toiden Ent­gren­zung der Exeku­tive: „So notwendig ener­gis­che Maß­nah­men gegen die weit­ere Aus­bre­itung der Viruserkrankung sind: Ungern befände man sich in eini­gen Wochen in einem Gemein­we­sen wieder, das sich von einem demokratis­chen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschis­toid-hys­ter­ischen Hygien­es­taat ver­wan­delt hat.“ Es liegt an jedem Einzel­nen von uns, dass diese hässliche Fratze niemals wahr wer­den wird. Unsere Frei­heit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in Gefahr.