
»Lockdown light« – Eine neue Eskalationsstufe der Corona-Hysterie
Um es vorab klar zu stellen: Das Corvid-19-Virus kann eine scherwiegende, unter ungünstigen Umständen auch tödliche Erkrankung auslösen. Allerdings gibt es viele andere Erkrankungen, die mindestens genauso oder noch viel tödlicher sind. Ist der aktuelle Umgang mit dem Virus gerechtfertigt? Müssen wir den sog. »Lockdown light« einfach so unhinterfragt hinnehmen?
Neben der AfD war die FDP die einzige Partei, die die neuen Corona-Maßnahmen kritisierte und deren Verhältnismäßigkeit in Frage stellt. Deshalb verwundert es umso mehr, dass FDP-Oberbürgermeister Hilbert die ab Montag geltenden Maßnahmen zur „Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie“ nicht nur kritiklos hinnimmt, sondern nun sogar den Dresdner Strietzelmarkt an den letzten Novembertagen absagt. Und das schon bevor die neuen Maßnahmen überhaupt in Kraft getreten sind und die zahlreichen, ernstzunehmenden rechtlichen Bedenken geklärt wurden!
Es ist bereits befremdlich, dass so schwerwiegende Grundrechtseingriffe unter Umgehung des Bundestages und der Länderparlamente durch die als Verfassungsorgan nach dem Grundgesetz überhaupt nicht existente Ministerpräsidentenkonferenz gefasst werden. Selbst ein nachträgliches Abnicken durch den Bundestag vermag das nicht zu heilen, sondern bleibt billige Verfassungs-Kosmetik. Alexander Gauland hat die Ministerpräsidentenkonferenz in Anlehnung an die Regierungspraxis von Winston Churchill während des Zweiten Weltkriegs als „Kriegskabinett“ bezeichnet. Das mag polemisch überspitzt sein, trifft aber den Kern des Problems: Die Bundeskanzlerin – und in ihrem gehorsamen Gefolge auch die Ministerpräsidenten der Länder – haben den Boden des Grundgesetzes verlassen und regieren unter Ausschaltung der Parlamente im verfassungsrechtlich luftleeren Raum.
Die Sächsische Staatsregierung hat den Beschluss – am Landtag vorbei – mit all seinen schwerwiegenden Grundrechtseingriffen in einer Rechtsverordnung, der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (SächsGVBl. S. 557), bereits umgesetzt. Meiner Ansicht nach sollten derartig einschneidenden Maßnahmen nicht ohne Beteiligung des Landtages beschlossen werden. Nach Art. 80 Abs. 4 GG können Länderparlamente anstatt der Verordnungen, die aufgrund von Bundesgesetzen durch die Länderregierungen erlassen werden, auch Gesetze beschließen. Es ist schon merkwürdig, dass sich jetzt ausgerechnet auch aus der sächsischen CDU Stimmen gegen den »lockdown« erheben. Der Landtag könnte hier ganz leicht der Landesregierung das Heft des Handelns aus der Hand nehmen – politischer Wille und/oder Mehrheiten vorausgesetzt.
Große Zweifel gibt es auch an der Verhältnismäßigkeit der sog. „Corona-Schutzmaßnahmen“, vor allem des neuerlichen „Lockdowns“. Ein Grundrechtseingriff muss einem legitimen Zweck dienen, geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hier ist gleich eine ganze Palette von Grundrechten praktisch im Handstreich abgeräumt worden und dazu noch für alle Bürger dieses Landes und alle Menschen, die sich sonst gerade in Deutschland aufhalten. Dabei Pauschale Beherbergungsverbote und Sperrstunden sind bereits durch die Gerichte gekippt worden. Die AfD-Landtagsfraktion hat deshalb eine Normenkontrollklage eingereicht.
Derweilen geht es für unsere Wirtschaft nun endgültig ans Eingemachte: Die IHK Dresden sieht tausende Gastronomiebetriebe in ihrer Existenz bedroht und hält die Maßnahmen nicht nur für nicht angemessen, sondern sogar für kontraproduktiv. Soziale Kontakte würden sich nun aus den Schutzmaßnahmen ausgestatteten Restaurants verstärkt in private Umfeld verlagern und damit das Infektionsrisiko steigern.
Bislang gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass tatsächlich die Gastronomie für den Anstieg der Zahl der positiv auf das Virus Getesteten verantwortliche ist. Die Branche hat viel Geld in Abstandsregeln und Hygienekonzepte investiert. Das soll nun plötzlich alles nichts mehr wert sein?
Zur Beruhigung der Gemüter will die Bundesregierung nochmals tief in die Tasche greifen und eine Art Unternehmerlohn für die betroffenen Branchen einführen. Dass das auf Kosten der Steuerzahler und künftiger Generationen erfolgt, deren Schuldenrucksack damit weiter vergrößert wird, bleibt in der öffentlichen Wahrnehmung unerwähnt. Auch ist vollkommen offen, ob, wann und bei wem die Gelder überhaupt ankommen werden und wer am Ende wieder durchs Raster fallen wird.
Die Wirkung des neuerlichen Lockdowns auf die Wirtschaft könnte ungeachtet dessen verheerend sein. Die sich zaghafte andeutende Erholung steht auf der Kippe. Zwar ziehen die Exporte aufgrund der wieder ins Laufen gekommenen Nachfrage aus China wieder an. Aber Gastronomen, Hoteliers und Künstler vor Ort sowie alle, die wiederum an Aufträgen aus dieser Branche hängen, haben daran keinen Anteil. Außerdem weiß niemand, ob die Maßnahmen überhaupt etwas bringen werden. Vieles deutet darauf hin, dass erneut jeder ratlose, panische Aktionismus die Oberhand gewonnen hat, der für den Umgang der Regierung mit dem Corona-Virus geradezu typisch ist.
Auch wenn es für den Einzelnen noch so bitter werden könnte, eines Tages wird sich die Wirtschaft aller Wahrscheinlichkeit nach wieder erholen. Deutlich schlechter sehen die Perspektiven und unsere Freiheit und Rechtsstaatlichkeit aus. Spätestens mit dem Merkelschen Verfassungsbruch in der Flüchtlingskrise 2015 erleben wird eine fortschreitende, schleichende Erosion der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wird die Regierung es zulassen, dass die in der vermeintlichen Krise mit Angst und Einschüchterung dem deutschen Michel abgerungene neue Verfassungswirklichkeit rückgängig gemacht wird?
Der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig warnte vor einer faschistoiden Entgrenzung der Exekutive: „So notwendig energische Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der Viruserkrankung sind: Ungern befände man sich in einigen Wochen in einem Gemeinwesen wieder, das sich von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat verwandelt hat.“
Es liegt an jedem Einzelnen von uns, dass diese hässliche Fratze niemals wahr werden wird. Unsere Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in Gefahr.