Unzureichende Buchführung reduziert Erfolgschancen
Ein außergerichtlicher Vergleich mit der Krankenkasse AOK PLUS sichert dem Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden immerhin rund die Hälfte der geforderten Leistungen. Aus Altfällen forderte das Städtische Klinikum noch eine Summe von 872.209,28 Euro, dessen Zahlung von der Krankenhasse beanstandet und abgelehnt wurde.
Begründet wurde dies seitens der AOK PLUS unter anderem mit Fehlbelegungen, aber auch bezüglich der Kodierung. Die Kodierung umfasst die systematische Dokumentation von Diagnosen.
„Dass es anscheinend Probleme bei der medizinischen Buchführung gab, ist ein Ärgernis. Eine ordentliche Dokumentation ist nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig – ohne entsprechende Nachweise entgehen dem Städtischen Klinikum Einnahmen. Immerhin konnte mit der Krankenkasse eine Einigung erzielt werden, so dass noch rund die Hälfte der Forderungen beglichen werden“, begrüßt die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Dr. Silke Schöps, die Erstattung in Höhe von 445.951,53 Euro.
Die seitens des Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden eingereichte Klage bezüglich der offenen Abrechnungen Krankenkasse zur Bewegung hin zu einer Einigung. „Solche Klagen sind sehr aufwendig, langwierig und entsprechend teuer“, urteilt Dr. Silke Schöps. „Ob dabei alle zum Erfolg geführt hätten, darf bezweifelt werden. Der jetzige Vergleich ist für das Städtische Klinikum auf jeden Fall besser als nichts. Aber im Sinne der Absicherung und Betriebswirtschaftlichkeit ist das Städtisches Klinikum aufgefordert, eine Verbesserung bei der Kodierung zu prüfen.