Stadtrat

Unzureichende Buchführung reduziert Erfolgschancen

Ein außerg­erichtlich­er Ver­gle­ich mit der Krankenkasse AOK PLUS sichert dem Eigen­be­trieb Städtis­ches Klinikum Dres­den immer­hin rund die Hälfte der geforderten Leis­tun­gen. Aus Alt­fällen forderte das Städtis­che Klinikum noch eine Summe von 872.209,28 Euro, dessen Zahlung von der Kranken­has­se bean­standet und abgelehnt wurde.

Begrün­det wurde dies seit­ens der AOK PLUS unter anderem mit Fehlbele­gun­gen, aber auch bezüglich der Kodierung. Die Kodierung umfasst die sys­tem­a­tis­che Doku­men­ta­tion von Diag­nosen.

„Dass es anscheinend Prob­leme bei der medi­zinis­chen Buch­führung gab, ist ein Ärg­er­nis. Eine ordentliche Doku­men­ta­tion ist nicht nur aus medi­zinis­ch­er, son­dern auch aus betrieb­swirtschaftlich­er Sicht notwendig – ohne entsprechende Nach­weise ent­ge­hen dem Städtis­chen Klinikum Ein­nah­men. Immer­hin kon­nte mit der Krankenkasse eine Eini­gung erzielt wer­den, so dass noch rund die Hälfte der Forderun­gen beglichen wer­den“, begrüßt die finanzpoli­tis­che Sprecherin der AfD-Frak­tion, Dr. Silke Schöps, die Erstat­tung in Höhe von 445.951,53 Euro.

Die seit­ens des Eigen­be­trieb Städtis­ches Klinikum Dres­den ein­gere­ichte Klage bezüglich der offe­nen Abrech­nun­gen Krankenkasse zur Bewe­gung hin zu ein­er Eini­gung. „Solche Kla­gen sind sehr aufwendig, lang­wierig und entsprechend teuer“, urteilt Dr. Silke Schöps. „Ob dabei alle zum Erfolg geführt hät­ten, darf bezweifelt wer­den. Der jet­zige Ver­gle­ich ist für das Städtis­che Klinikum auf jeden Fall bess­er als nichts. Aber im Sinne der Absicherung und Betrieb­swirtschaftlichkeit ist das Städtis­ches Klinikum aufge­fordert, eine Verbesserung bei der Kodierung zu prüfen.