Anfragen

Anfrage zu Frauenhäusern in Dresden

Gewalt gegen Frauen ist ein ern­stzunehmendes The­ma und hat für die Betrof­fe­nen oft schw­er­wiegende Fol­gen für das weit­ere Leben. Gewalt gegen Frauen ist aber auch ein kul­turell induziertes Prob­lem, dass sich dem­nach auch in der Herkun­ft der Bewohner­in­nen der Frauen­häuser man­i­festiert. Anlass genug, um dem Ober­bürg­er­meis­ter ein paar Fra­gen zu stellen (AF0198/19).

„Am 25. Novem­ber fand erneut der „Inter­na­tionale Tag zur Besei­t­i­gung von Gewalt gegen Frauen” statt. Nach aktuellen Bericht­en, ins­beson­dere des Bun­deskrim­i­nalamts nimmt die Zahl der Opfer häus­lich­er Gewalt weit­er zu. Zur konkreten Sit­u­a­tion von Frauen­häusern in Dres­den bitte ich um die Beant­wor­tung fol­gen­der Fra­gen:

1. Wieviel Frauen­häuser oder ähn­liche Ein­rich­tun­gen gibt es mit wieviel Plätzen Dres­den?”

In Dres­den gibt es ein Frauen­schutzhaus und eine Frauen­schutz­woh­nung mit ins­ge­samt 36 Plätzen sowie eine Män­ner­schutz­woh­nung mit drei Plätzen.

2. „Wie haben sich die Fal­lzahlen in den Dres­d­ner Frauen­häusern und ähn­lichen Ein­rich­tun­gen sowie den entsprechen­den Beratungsange­boten in den let­zten fünf Jahren entwick­elt?”

3. „Wie hoch ist dabei der Anteil der anonym nach Hil­fe Suchen­den?”

Der Name der Zuflucht suchen­den Frauen ist im Frauen­schutzhaus bekan­nt, jedoch wer­den in keinem Fall — ohne das Ein­ver­ständ­nis dieser Frauen — Infor­ma­tio­nen an Pri­vat­per­so­n­en, Insti­tu­tio­nen und/oder Ämter weit­ergegeben. Das Anonymität­sprinzip gilt eben­falls für die Män­ner­schutz­woh­nung.

4. „Wie hoch ist der Anteil der­er, die häus­liche Gewalt zur Anzeige gebracht haben?”

Darüber liegen dem Sozialamt keine Infor­ma­tio­nen vor.

5. „Wie ist der Anteil von Per­so­n­en von außer­halb Dres­dens?”

Von den 79 im Jahr 2018 aufgenomme­nen Frauen kamen 22 nicht aus Dres­den, das sind 27,8 Prozent. In der Män­ner­schutz­woh­nung liegt der Anteil der aufgenomme­nen Nicht­dres­d­ner bei 27,3 Prozent.

6. „Hat sich das Platzange­bot in den let­zten fünf Jahren verän­dert? Wenn ja, wie?”

Das Platzange­bot für Zuflucht suchende Frauen hat sich im Jahr 2018 von 32 auf 36 Plätze erhöht. Die Män­ner­schutz­woh­nung mit drei Plätzen wurde erst im Jahr 2017 eröffnet.

7. „Wie ist die Aus­las­tung der Ein­rich­tun­gen?”

Im Jahr 2018 lag die Aus­las­tung des Frauen­schutzhaus­es, ein­schließlich der Frauen­schutz­woh­nung, bei 70 Prozent. Die Män­ner­schutz­woh­nung war zu ca. 85 Prozent aus­ge­lastet.

8. „Mussten Hil­fe­suchende abgewiesen wer­den? Wenn ja, warum und wie viele?”

Im Jahr wur­den 38 Frauen wegen Über­fül­lung abgewiesen und an andere Unter­stützungsange­bote ver­mit­telt. Siehe dazu auch Antwort auf Frage 9.

9. „Wie wur­den die Abgewiese­nen trotz­dem weit­er betreut? Bzw. welche Hil­fs- und Schutzange­bote ste­hen ihnen zur Ver­fü­gung?”

Diese Frauen wur­den an andere Frauen­schutzhäuser sowie die Dres­d­ner Inter­ven­tions- und Koor­dinierungsstelle ver­mit­telt oder zu einem späteren Zeit­punkt aufgenom­men.

10. „Wie schätzt die Lan­deshaupt­stadt Dres­den den tat­säch­lichen Bedarf ein?”

Der Bedarf an Zufluchts- und Beratungsmöglichkeit­en für von Gewalt betrof­fene oder bedro­hte Frauen ist im lan­desweit­en Zusam­men­hang zu betra­cht­en. Die Säch­sis­che Staatsmin­is­terin für Gle­ich­stel­lung und Inte­gra­tion hat ein Pro­jekt zur Bedarf­s­analyse und ‑pla­nung zur Weit­er­en­twick­lung des Hil­fesys­tems zur Bekämp­fung häus­lich­er Gewalt durchge­führt, in dessen Ergeb­nis ein koor­diniert­er Pla­nung­sprozess zwis­chen dem Land Sach­sen, den Land­kreisen und den kre­is­freien Städten sowie den Trägern der Schutz- und Unter­stützungssys­teme geschaf­fen wer­den soll. Die Lan­deshaupt­stadt Dres­den wird sich an diesem Pla­nung­sprozess beteili­gen. Der Bedarf an Zufluchts- und Beratungsmöglichkeit­en für von Gewalt betrof­fene oder bedro­hte Män­ner kann erst nach Abschluss des laufend­en Mod­ell­pro­jek­tes nach B. Teil 2 Nr. 5 der Richtlin­ie zur Förderung der Chan­cen­gle­ich­heit bew­ertet wer­den.

11. „Wur­den Per­so­n­en Opfer von Straftat­en im Zusam­men­hang mit häus­lich­er Gewalt, nach dem sie nicht aufgenom­men wer­den kon­nten?”

Darüber liegen dem Sozialamt keine Infor­ma­tio­nen vor.

12. „Wie hoch ist der Anteil der Per­so­n­en mit Migra­tionsh­in­ter­grund in den jew­eili­gen Frau enhäusern bzw. ähn­lichen Ein­rich­tun­gen?”

Im Jahr 2018 lag der Anteil der Frauen ohne deutsche Staats­bürg­er­schaft, die im Frauen­schutzhaus oder der Frauen­schutz­woh­nung Zuflucht sucht­en, bei 49 Prozent.

13. „Wie hoch ist daran der Anteil von Min­der­jähri­gen (die per­sön­lich und nicht nur auf­grund ihres Kind­schaftsver­hält­niss­es betrof­fen sind), Per­so­n­en der ver­schiede­nen Geschlechter und Per­so­n­en mit Migra­tionsh­in­ter­grund?”

Ein Frauen­schutzhaus ist auss­chließlich für volljährige Schutz­suchende und deren Kinder da. Hier­bei ist jedoch regelmäßig davon auszuge­hen, dass bei häus­lich­er Gewalt gegen ein Eltern­teil auch die Kinder min­destens mit­tel­bar betrof­fen sind. Für min­der­jährige Schutz­suchende liegt die Zuständigkeit beim örtlichen Jugen­damt. Eine Unter­bringung von schutz­suchen­den Kindern und Jugendlichen erfol­gt im Rah­men der Inob­hut­nahme bei geeigneten Per­so­n­en oder in eigens dafür vorge­se­henen Inob­hut­nahme-Ein­rich­tun­gen. In Dres­den sind dies die Kinder- und Jugend­not­di­en­ste I und II sowie die Anonyme Mäd­chen­zu­flucht.

14. „Kann die Lan­deshaupt­stadt Dres­den gegen­wär­tig die Empfehlung des Europarates von 2018 zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung häus­lich­er Gewalt erfüllen, wonach auf 10.000 Ein wohn­er jew­eils ein Platz in einem Frauen­haus oder ein­er Schutz­woh­nung zur Ver­fü­gung ste­hen soll oder wird das aktuell zumin­d­est angestrebt?”

Die Anzahl der Plätze in Frauen­schutzhäusern soll sich — nach Artikel 23 Nr. 135 des Übereinkom­mens des Europarats zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häus­lich­er Gewalt — nach dem tat­säch­lichen Bedarf richt­en. Siehe dazu auch Antwort auf die Frage 10.

15. „Welche Kosten wären ggf.zu erwarten, um sich­er zu stellen (sowohl inves­tiv als auch kon­sum­tiv), dass pro 10.000 Ein­wohn­er jew­eils ein Platz in einem Frauen­haus oder ein­er Schutz­woh­nung zur Ver­fü­gung ste­hen kann?”

Dazu sind — ohne konzep­tionelle Vorar­beit — keine Angaben möglich.

23. DEZ. 2019