Neue Hochhäuser am Wiener Platz und am alten Flussbett der Weißeritz?
Wenn man an den Neubau von Hochhäusern denkt, hat man den Potsdamer Platz in Berlin, Frankfurt/Main oder die “Donau City” in Wien vor Augen. In der Sitzung des Stadtbezirksbeirats Plauen am 14. März 2023 wurde uns nun das Hochhausleitbild für die Landeshauptstadt Dresden vorgestellt.
Der Begriff “Hochhaus” ist hier allerdings missverständlich, da nach geltendem Bauordnungsrecht ein Haus bereits dann als Hochhaus gilt, wenn die letzte Fußbodenhöhe mehr als 22 Meter beträgt. Das kann dann auch schon mal ein besonders exponiertes Gründerzeithaus sein!
Im Rahmen des Leitbilds wurden wertvolle Blickpunkte innerhalb des Stadtgebietes festgelegt, die einen besonderen kulturhistorischen und touristischen Wert für Dresden haben. Dazu gehören z.B. der Fichteturm im Fichtepark in Plauen und der Bismarckturm. Von da aus sollen besondere Blickbeziehungen auf die Stadt nicht von Hochhäusern verdeckt werden.
In diesem Zusammenhang als besonders “identitätspflegend” wurde der Blick auf die historischen Bauten der Innenstadt (mit mehr als 30 Metern Höhe) und die grünen Elbhänge im Hintergrund festgelegt.
Das Hochhausleitbild weist aber auch Eignungsbereiche aus, in denen Hochhäuser errichtet werden können. Dazu gehören etwa das brach liegende Areal östlich des Wiener Platzes und der Bereich am Fernbusbahnhof. Hier können neue Hochhäuser sogar zu einer Akzentuierung des Ortes führen. Ein weiterer möglicher Standort ist am Altlauf der Weißeritz.
Neuestes Hochhaus im Stadtbezirk Plauen ist übrigens das neue Firmengebäude der Sachsenenergie an der Fritz-Löffler-Straße.
Interessant erscheint auch der Umgang mit bestehenden Plattenbau-Hochhäusern in der Stadt. Sie stören oftmals empfindlich die gewachsenen Stadtstrukturen und Blickbeziehungen. Zwar ist hier aktuell keine Veränderung geplant. Aber künftige Generationen sollen bei einem etwaigen Abriss dieser Gebäude sich wieder an den Strukturen der traditionellen Blockbebauung orientieren.
Beim Hochhauskonzept handelt es sich um eine interne Planungsleitlinie der Stadt, die bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden soll.