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Haushaltspolitische Vorstellungen der AfD-Fraktion

Im Dezem­ber 2020 hat der Dres­d­ner Stad­trat gegen die Stim­men der AfD und der Freien Wäh­ler den Coro­na-Haushalt beschlossen. Ein inhaltlich wie rechtlich frag­würdi­ger Beschluss – wurde doch auf der Aus­gaben­seite nicht wirk­lich Mut zum Sparen an der richti­gen Stelle bewiesen und zugle­ich der Schwarze Peter für die Umset­zung der Kürzun­gen der Stadtver­wal­tung zugeschoben. In mein­er Rede zum Haushalt hat­te ich das bere­its dargelegt.

Es ist eine Bin­sen­weisheit, dass die Haushalte des Bun­des, der Län­der und auch der Kom­munen schw­er unter der Coro­na-Krise ächzen. Unsere städtis­chen Finanzen machen da keine Aus­nahme, auch wenn wir im Ver­gle­ich zu anderen Städten ins­ge­samt immer noch gut daste­hen – weil wir schon vor Coro­na gut aufgestellt waren. Der neue Dop­pel­haushalt hätte den­noch der gegen­wär­ti­gen Son­der­si­t­u­a­tion Rech­nung tra­gen müssen. Eine Koali­tion aus Grü­nen, Linken, SPD, FDP und CDU hat das ver­hin­dert. Eine wesentliche Chance für solide Finanzen auch in den kom­menden Jahren wurde damit ver­tan. Beschlossen wurde stattdessen eine Aus­gabenorgie, ohne dass die zwin­gend notwendi­ge Gegen­fi­nanzierung sichergestellt wurde. Erst in fern­er Zukun­ft möchte sich diese Koali­tion der Unver­nun­ft auf konkrete Einsparun­gen in Höhe von 77 Mil­lio­nen Euro eini­gen.

Durch verdeck­te Ver­schul­dung in dreis­tel­liger Mil­lio­nen­höhe ver­lassen Grüne, Linke, SPD, FDP und CDU mit einem bil­li­gen Taschen­spiel­er­trick den bish­eri­gen Kon­sens, Dres­den schulden­frei zu hal­ten. Schulden für teils großspurige Pro­jek­te wie den Neubau eines Rathaus­es am Fer­di­nand­platz wer­den nicht durch die Stadt selb­st, son­dern durch städtis­che Gesellschaften gemacht. Die Stadt zahlt die Kred­i­trat­en dann über erhöhte Zuschüsse oder den Aus­gle­ich gestiegen­er Defizite bei ihren Unternehmen zurück. Schulden bleiben aber trotz­dem Schulden.

Die Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Coro­na führten beziehungsweise führen zu weitre­ichen­den Schließun­gen von Ein­rich­tun­gen im kul­turellen und sozialen Bere­ich. Die dadurch entste­hen­den Einsparun­gen beziehungsweise Einspar­poten­ziale müssen auch tat­säch­lich real­isiert und im Haushalt entsprechend einge­bucht wer­den.

Wir haben als AfD-Frak­tion unseren eige­nen alter­na­tiv­en Beschlussvorschlag zum Haushalt einge­bracht – einen Entwurf, der weg­weisend für die kom­menden Jahre gewe­sen wäre. Da die Stad­tratsmehrheit jedoch nicht an echt­en Impulsen inter­essiert war, son­dern nur an Ober­flächenkos­metik, wurde er erwartungs­gemäß abgelehnt. An dieser Stelle seien noch ein­mal die wesentlichen Punk­te des Haushalt­sen­twurfs der AfD-Frak­tion doku­men­tiert:

Gebühren­sta­bil­ität

Der Stad­trat beken­nt sich zu ein­er Gebühren­sta­bil­ität bei Parkge­bühren und Eltern­beiträ­gen für Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen. Eine entsprechende Reduk­tion der Ein­nah­meer­wartun­gen in diesen Bere­ichen ist im Haushalt­s­plan vorzunehmen.

Senkung der Gewerbesteuer

Der Hebe­satz für die Gewerbesteuer wird in einem ersten Schritt auf 445 Prozent gesenkt. Dadurch reduzieren sich die Ein­nah­meer­wartun­gen an Gewerbesteuer für 2021 und 2022 um jew­eils 3 Mil­lio­nen Euro. Da Dres­den durch die Senkung der Gewerbesteuer als Unternehmens­stan­dort an Attrak­tiv­ität gewin­nt, ist für die Jahre 2023 bis 2025 von einem Rück­gang der Ein­nah­meaus­fälle auszuge­hen.

Schlanke Ver­wal­tung

Der Stad­trat beken­nt sich zu ein­er schlanken Ver­wal­tung. Daher wird der Ansatz für die Beauf­tragten im Haushalt­s­plan entsprechend reduziert. Die vom Ober­bürg­er­meis­ter in seinem eige­nen Änderungsantrag einge­planten Mehraus­gaben im Bere­ich Per­son­al der Kern­ver­wal­tung sind zu stre­ichen. Notwendig wer­dende Per­son­aleinsparun­gen sind vom Ober­bürg­er­meis­ter im Gesamt­stel­len­plan einzuar­beit­en und dem Stad­trat darzule­gen.

Mehr Sicher­heit

Der Ober­bürg­er­meis­ter wird beauf­tragt, dem Stad­trat ein Konzept zur Verbesserung der Sicher­heit im öffentlichen Raum vorzule­gen, ins­beson­dere an Hal­testellen und bekan­nten Krim­i­nal­itätss­chw­er­punk­ten. Gle­ichzeit­ig sind für den Gemeindlichen Vol­lzugs­di­enst 35 weit­ere Stellen zu schaf­fen, ins­beson­dere im Bere­ich der Beson­deren Ein­satz­gruppe, und in den Gesamt­stel­len­plan einzustellen. Die eingestell­ten Mit­tel sind für die Konzep­tum­set­zung und die neuen Stellen bere­itzustellen.

In Bezug­nahme auf den Beschluss A0623/19 sind die unter „Aufwen­dun­gen Reini­gung Graffiti/Sauberkeit“ eingestell­ten Mit­tel zur Besei­t­i­gung von Schmier­ereien an städtis­chen Anla­gen und Liegen­schaften zu ver­wen­den.

Inno­va­tion durch Start­up-Förderung

Der Ober­bürg­er­meis­ter wird beauf­tragt, dem Stad­trat ein Konzept zur umfassenden Start­up-Förderung vorzule­gen. Ins­beson­dere Aus­grün­dun­gen aus dem uni­ver­sitären Bere­ich sollen von der Lan­deshaupt­stadt Dres­den bess­er unter­stützt wer­den. Zu prüfen sind ins­beson­dere eine Beteili­gung am Dres­d­ner Mod­ell der TU Dres­den oder ander­weit­ige Förderun­gen über wirtschaftliche Beteili­gun­gen der Lan­deshaupt­stadt Dres­den. Die für die Start­up-Förderung eingestell­ten Mit­tel sind zwis­chen den Haushalt­s­jahren über­trag­bar.

Gesund­heits­für­sorge und Unter­bringung von Flüchtlin­gen

Der Ober­bürg­er­meis­ter soll sich­er­stellen, dass alle Per­so­n­en, die im Zuge der Regelun­gen zum Fam­i­li­en­nachzug nach Dres­den kom­men, Zugang zu ein­er Gesund­heit­sun­ter­suchung erhal­ten – auch wenn keine Unter­bringung in ein­er Auf­nah­meein­rich­tung oder Gemein­schaft­sun­terkun­ft erfol­gt. Die hier­für vorge­se­henen Mit­tel sind einzuset­zen. Der Auss­chuss für Gesund­heit ist über ein entsprechen­des Maß­nah­menkonzept zu informieren.

Der Stad­trat beken­nt sich zur zen­tralen Unter­bringung von Flüchtlin­gen. Dezen­trale Unter­bringungska­paz­itäten sind abzu­mi­eten. Die damit ver­bun­de­nen Kosteneinsparun­gen sind im Haushalt­s­plan einzuar­beit­en.

Kul­tur und Denkmalschutz

Der Stad­trat beken­nt sich zu ein­er umfan­gre­ichen Förderung der Kul­tur und zur Sich­er­stel­lung der kün­st­lerischen Arbeit städtis­ch­er Kul­turein­rich­tun­gen. Auf­grund der pan­demiebe­d­ingten tem­porären Ein­schränkung und Schließung von Kul­turein­rich­tun­gen ist eine Reduzierung der eingestell­ten Mit­tel vorzuse­hen.

Der Stad­trat spricht sich für eine Förderung ehre­namtlich­er Ini­tia­tiv­en zur Pflege und Sanierung von Kul­tur­denkmälern auf Fried­höfen aus. Hier­für ist vom Ober­bürg­er­meis­ter eine Förder­richtlin­ie zu erar­beit­en und dem Stad­trat zum Beschluss vorzule­gen. Die für den Denkmalschutz auf Fried­höfen eingestell­ten Mit­tel sind gemäß dieser Förder­richtlin­ie auszure­ichen.

Stausee­bad Cosse­baude erhal­ten

Der Stad­trat beken­nt sich zum Erhalt des Stausee­bades Cosse­baude. Die Mit­tel sind für die Aufrechter­hal­tung des Bade­be­triebs durch Sicherung des Wasser­standes zu ver­wen­den.

ÖPNV im Dres­d­ner West­en

Zur Umset­zung des Antrags A0098/20 zur Verbesserung der ÖPNV-Qual­ität in den west­lichen Dres­d­ner Ortschaften sind für 2022 300.000 Euro für die Ein­rich­tung eines Test­be­triebs auf der neuen Rela­tion Pennrich–Ockerwitz–Podemus–Merbitz–Mobschatz–Cossebaude einzu­pla­nen.

Weit­ere Einsparun­gen bei frei­willi­gen Auf­gaben

  • Der Stad­trat beken­nt sich zu ein­er umfan­gre­ichen Förderung der Träger der Wohlfahrt. Auf­grund der pan­demiebe­d­ingten tem­porären Ein­schränkung und Schließung von Ange­boten, die als frei­willige Auf­gaben durch die Lan­deshaupt­stadt Dres­den unter­stützt wer­den, ist eine Reduzierung der eingestell­ten Mit­tel vorzuse­hen.
  • Die Mit­tel für Com­mu­ni­ty-Man­ag­er, Kreativraum­förderung, die Förderung „Demokratie leben“, die Förderung der Diver­sität sowie zusät­zliche Mit­tel für den Rad­verkehr sind zu stre­ichen.
  • Die geplanten Investi­tio­nen im Bere­ich Unis­chule wer­den gestrichen. Der Ersatzneubau der Turn­halle Laborschule wird über die Haushalt­s­jahre 2021 und 2022 hin­aus ver­schoben.
  • Die geplanten Mehrbe­darfe für Fam­i­lien­klassen­z­im­mer sind eben­so zu stre­ichen wie die Mit­tel für frei­willige Auf­gaben im Bere­ich der Schul­sozialar­beit und für Kitas mit beson­deren Bedarf­s­la­gen.
  • Die im Haushalt­sen­twurf vorge­se­henen Mit­tel für Kli­maschutz und die Mehrbe­darfe für Baumpflege sind zu reduzieren.