Haushaltspolitische Vorstellungen der AfD-Fraktion
Im Dezember 2020 hat der Dresdner Stadtrat gegen die Stimmen der AfD und der Freien Wähler den Corona-Haushalt beschlossen. Ein inhaltlich wie rechtlich fragwürdiger Beschluss – wurde doch auf der Ausgabenseite nicht wirklich Mut zum Sparen an der richtigen Stelle bewiesen und zugleich der Schwarze Peter für die Umsetzung der Kürzungen der Stadtverwaltung zugeschoben. In meiner Rede zum Haushalt hatte ich das bereits dargelegt.
Es ist eine Binsenweisheit, dass die Haushalte des Bundes, der Länder und auch der Kommunen schwer unter der Corona-Krise ächzen. Unsere städtischen Finanzen machen da keine Ausnahme, auch wenn wir im Vergleich zu anderen Städten insgesamt immer noch gut dastehen – weil wir schon vor Corona gut aufgestellt waren. Der neue Doppelhaushalt hätte dennoch der gegenwärtigen Sondersituation Rechnung tragen müssen. Eine Koalition aus Grünen, Linken, SPD, FDP und CDU hat das verhindert. Eine wesentliche Chance für solide Finanzen auch in den kommenden Jahren wurde damit vertan. Beschlossen wurde stattdessen eine Ausgabenorgie, ohne dass die zwingend notwendige Gegenfinanzierung sichergestellt wurde. Erst in ferner Zukunft möchte sich diese Koalition der Unvernunft auf konkrete Einsparungen in Höhe von 77 Millionen Euro einigen.
Durch verdeckte Verschuldung in dreistelliger Millionenhöhe verlassen Grüne, Linke, SPD, FDP und CDU mit einem billigen Taschenspielertrick den bisherigen Konsens, Dresden schuldenfrei zu halten. Schulden für teils großspurige Projekte wie den Neubau eines Rathauses am Ferdinandplatz werden nicht durch die Stadt selbst, sondern durch städtische Gesellschaften gemacht. Die Stadt zahlt die Kreditraten dann über erhöhte Zuschüsse oder den Ausgleich gestiegener Defizite bei ihren Unternehmen zurück. Schulden bleiben aber trotzdem Schulden.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona führten beziehungsweise führen zu weitreichenden Schließungen von Einrichtungen im kulturellen und sozialen Bereich. Die dadurch entstehenden Einsparungen beziehungsweise Einsparpotenziale müssen auch tatsächlich realisiert und im Haushalt entsprechend eingebucht werden.
Wir haben als AfD-Fraktion unseren eigenen alternativen Beschlussvorschlag zum Haushalt eingebracht – einen Entwurf, der wegweisend für die kommenden Jahre gewesen wäre. Da die Stadtratsmehrheit jedoch nicht an echten Impulsen interessiert war, sondern nur an Oberflächenkosmetik, wurde er erwartungsgemäß abgelehnt. An dieser Stelle seien noch einmal die wesentlichen Punkte des Haushaltsentwurfs der AfD-Fraktion dokumentiert:
Gebührenstabilität
Der Stadtrat bekennt sich zu einer Gebührenstabilität bei Parkgebühren und Elternbeiträgen für Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine entsprechende Reduktion der Einnahmeerwartungen in diesen Bereichen ist im Haushaltsplan vorzunehmen.
Senkung der Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in einem ersten Schritt auf 445 Prozent gesenkt. Dadurch reduzieren sich die Einnahmeerwartungen an Gewerbesteuer für 2021 und 2022 um jeweils 3 Millionen Euro. Da Dresden durch die Senkung der Gewerbesteuer als Unternehmensstandort an Attraktivität gewinnt, ist für die Jahre 2023 bis 2025 von einem Rückgang der Einnahmeausfälle auszugehen.
Schlanke Verwaltung
Der Stadtrat bekennt sich zu einer schlanken Verwaltung. Daher wird der Ansatz für die Beauftragten im Haushaltsplan entsprechend reduziert. Die vom Oberbürgermeister in seinem eigenen Änderungsantrag eingeplanten Mehrausgaben im Bereich Personal der Kernverwaltung sind zu streichen. Notwendig werdende Personaleinsparungen sind vom Oberbürgermeister im Gesamtstellenplan einzuarbeiten und dem Stadtrat darzulegen.
Mehr Sicherheit
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat ein Konzept zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum vorzulegen, insbesondere an Haltestellen und bekannten Kriminalitätsschwerpunkten. Gleichzeitig sind für den Gemeindlichen Vollzugsdienst 35 weitere Stellen zu schaffen, insbesondere im Bereich der Besonderen Einsatzgruppe, und in den Gesamtstellenplan einzustellen. Die eingestellten Mittel sind für die Konzeptumsetzung und die neuen Stellen bereitzustellen.
In Bezugnahme auf den Beschluss A0623/19 sind die unter „Aufwendungen Reinigung Graffiti/Sauberkeit“ eingestellten Mittel zur Beseitigung von Schmierereien an städtischen Anlagen und Liegenschaften zu verwenden.
Innovation durch Startup-Förderung
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat ein Konzept zur umfassenden Startup-Förderung vorzulegen. Insbesondere Ausgründungen aus dem universitären Bereich sollen von der Landeshauptstadt Dresden besser unterstützt werden. Zu prüfen sind insbesondere eine Beteiligung am Dresdner Modell der TU Dresden oder anderweitige Förderungen über wirtschaftliche Beteiligungen der Landeshauptstadt Dresden. Die für die Startup-Förderung eingestellten Mittel sind zwischen den Haushaltsjahren übertragbar.
Gesundheitsfürsorge und Unterbringung von Flüchtlingen
Der Oberbürgermeister soll sicherstellen, dass alle Personen, die im Zuge der Regelungen zum Familiennachzug nach Dresden kommen, Zugang zu einer Gesundheitsuntersuchung erhalten – auch wenn keine Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft erfolgt. Die hierfür vorgesehenen Mittel sind einzusetzen. Der Ausschuss für Gesundheit ist über ein entsprechendes Maßnahmenkonzept zu informieren.
Der Stadtrat bekennt sich zur zentralen Unterbringung von Flüchtlingen. Dezentrale Unterbringungskapazitäten sind abzumieten. Die damit verbundenen Kosteneinsparungen sind im Haushaltsplan einzuarbeiten.
Kultur und Denkmalschutz
Der Stadtrat bekennt sich zu einer umfangreichen Förderung der Kultur und zur Sicherstellung der künstlerischen Arbeit städtischer Kultureinrichtungen. Aufgrund der pandemiebedingten temporären Einschränkung und Schließung von Kultureinrichtungen ist eine Reduzierung der eingestellten Mittel vorzusehen.
Der Stadtrat spricht sich für eine Förderung ehrenamtlicher Initiativen zur Pflege und Sanierung von Kulturdenkmälern auf Friedhöfen aus. Hierfür ist vom Oberbürgermeister eine Förderrichtlinie zu erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Die für den Denkmalschutz auf Friedhöfen eingestellten Mittel sind gemäß dieser Förderrichtlinie auszureichen.
Stauseebad Cossebaude erhalten
Der Stadtrat bekennt sich zum Erhalt des Stauseebades Cossebaude. Die Mittel sind für die Aufrechterhaltung des Badebetriebs durch Sicherung des Wasserstandes zu verwenden.
ÖPNV im Dresdner Westen
Zur Umsetzung des Antrags A0098/20 zur Verbesserung der ÖPNV-Qualität in den westlichen Dresdner Ortschaften sind für 2022 300.000 Euro für die Einrichtung eines Testbetriebs auf der neuen Relation Pennrich–Ockerwitz–Podemus–Merbitz–Mobschatz–Cossebaude einzuplanen.
Weitere Einsparungen bei freiwilligen Aufgaben
- Der Stadtrat bekennt sich zu einer umfangreichen Förderung der Träger der Wohlfahrt. Aufgrund der pandemiebedingten temporären Einschränkung und Schließung von Angeboten, die als freiwillige Aufgaben durch die Landeshauptstadt Dresden unterstützt werden, ist eine Reduzierung der eingestellten Mittel vorzusehen.
- Die Mittel für Community-Manager, Kreativraumförderung, die Förderung „Demokratie leben“, die Förderung der Diversität sowie zusätzliche Mittel für den Radverkehr sind zu streichen.
- Die geplanten Investitionen im Bereich Unischule werden gestrichen. Der Ersatzneubau der Turnhalle Laborschule wird über die Haushaltsjahre 2021 und 2022 hinaus verschoben.
- Die geplanten Mehrbedarfe für Familienklassenzimmer sind ebenso zu streichen wie die Mittel für freiwillige Aufgaben im Bereich der Schulsozialarbeit und für Kitas mit besonderen Bedarfslagen.
- Die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel für Klimaschutz und die Mehrbedarfe für Baumpflege sind zu reduzieren.


