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Bargeldzahlung im Bürgerbüro Dresden-Plauen abgeschafft

Wer heute die Bürg­er­büros in Klotzsche, Leuben, Pieschen und Plauen auf­sucht und dort eine Leis­tung bezahlen muss, wir dazu kein Bargeld mehr ver­wen­den kön­nen. Ab 1. Juni 2020 ist auch in diesen Bürg­er­büros nur noch die bargeld­lose Zahlung mit Karte möglich. In den Bürg­er­büros Blase­witz, Cot­ta, Prohlis und Neustadt ist die Bargeldzahlung bere­its seit Novem­ber 2019 bzw. März 2020 abgeschafft wor­den. <a href=“https://silke-schoeps.de/2020/03/30/anfrage-schafft-die-stadtverwaltung-das-bargeld-ab/”>Wie schon aus mein­er Anfrage an den Ober­bürg­er­meis­ter vom März hervorgeht</a>, sollen die übri­gen Bürg­er­büros sollen in naher Zukun­ft fol­gen. Bürg­er­fre­undlichkeit sieht anders aus, denn im Bürg­er­büro Prohlis zahlten zulet­zt beispiel­sweise fast die Hälfte der Bürg­er nach wie vor mit Bargeld. Warum will man ihnen das jet­zt ver­wehren? Ich halte das Vorge­hen der Ver­wal­tung für falsch. Man sollte immer die Möglichkeit haben, auch mit Bargeld bezahlen zu kön­nen. Bargeld ist ein geset­zlich­es Zahlungsmit­tel und sollte es weit­er­hin bleiben. Mit solchen Regelun­gen wird dies unter­miniert und der dro­hen­den Bargeld­ab­schaf­fung Vorschub geleis­tet. Bargeld ist und bleibt ein Stück Frei­heit, das vor staatlich­er Überwachung und Gän­gelung schützt. Nicht umson­st ist der Erhalt des Bargeldes ein <a href=“https://www.afd.de/grundsatzprogramm/#langversion” target=“_blank” rel=“noopener”>wichtiger Punkt im Grund­satzpro­gramm der AfD</a>: <em>„Bargeldnutzung ist ein bürg­er­lich­es Frei­heit­srecht. Wir treten dafür ein, das Bargeld uneingeschränkt als geset­zlich­es Zahlungsmit­tel zu erhal­ten – auch ent­ge­gen anders gerichteter Bestre­bun­gen der Bun­desregierung, des Inter­na­tionalen Währungs­fonds (IWF), der Europäis­chen Zen­tral­bank (EZB) und einiger EU-Mit­gliedsstaat­en. Ein bargeld­los­er Staat unter­stellt allen Bürg­ern unter­schied­s­los und pauschal mafiöse Schwarzgeldgeschäfte, krim­inelle Rotlicht- oder gar Ter­rorab­sicht­en. Mit einem lib­eralen, frei­heitlichen Rechtsstaat sind solche Kon­trollmöglichkeit­en nicht vere­in­bar. Rein elek­tro­n­is­ches Geld macht Bürg­er und Wirtschaft davon abhängig, dass die für die Zahlungsvorgänge notwendi­gen Daten­ver­ar­beitungssys­teme nicht aus­fall­en. Wäre Geld nur noch elek­tro­n­isch exis­tent, kön­nte es in Krisen­zeit­en ein­fach gelöscht oder tem­porär ges­per­rt wer­den oder nicht mehr zuzuord­nen sein, etwa im Falle eines erfol­gre­ichen Cyberangriffs.</em> <em>Ursächliches Kern­prob­lem ist die von der Poli­tik her­beige­führte Über­schul­dung von Staat­en. Mit der Bargeld­ab­schaf­fung würde die Rolle des Geldes als unan­tast­bar­er Wert­spe­ich­er mas­siv eingeschränkt. Sie würde die über­fal­lar­tige finanzielle Enteig­nung aller Geld­ver­mö­gen ermöglichen – ohne die son­st mögliche Gegen­wehr, sich ins Bargeld zu flücht­en. Auch Anlei­hen­in­hab­er oder Lebensver­sicherungss­par­er kön­nten ihrer allmäh­lichen Enteig­nung durch Neg­a­tivzin­sen dann nur noch durch Umschich­tung in andere, risiko­r­e­ichere Anlageklassen entkommen.</em> <em>Ein Bargeld­ver­bot würde bedeuten, dass sämtliche Zahlungsvorgänge nur noch elek­tro­n­isch stat­tfind­en kön­nen. Dies eröffnet Staat und Banken die totale Überwachung und Kon­trolle über alle Geld­ströme und Wirtschaft­sak­tiv­itäten, über jede finanzielle Hand­lung der Bürg­er, unter Umstän­den sog­ar über deren Aufen­thalt­sorte. Aus dem gläser­nen Bankkun­den würde der gläserne Men­sch – Vol­lüberwachung bis hinein in pri­vate, ja intim­ste Lebens­bere­iche. Die an total­itäre Staat­en erin­nernde Kon­trolle würde das gesellschaftliche Leben grundle­gend ändern: Jede finanzielle Aktiv­ität zwis­chen Men­schen würde trans­par­ent; Auswe­ich­maß­nah­men der Bürg­er, um sich einen Rest an Pri­vatheit zu bewahren, wür­den ver­mut­lich unter dem Deck­man­tel der Krim­i­nal­itätsab­wehr mit repres­siv­en Maß­nah­men bekämpft.”</em>