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Acht-Punkte-Programm zur Bewältigung der Corna-Krise

Die derzeit extrem dynamis­che Lage hin­sichtlich der grassieren­den Coro­na-Pan­demie erfordert weitre­ichende poli­tis­che Maß­nah­men auch in der Lan­deshaupt­stadt Dres­den. Mit einem Acht-Punk­te-Plan fordert die AfD-Stad­trats­frak­tion kurz- und mit­tel­fristige Maß­nah­men, die zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Krise beitra­gen sollen.

  1. Förder­pro­gramm für heimis­che Unternehmen mit Mitar­beit­ern – die Lan­deshaupt­stadt Dres­den muss neben Soforthil­fen zur finanziellen Unter­stützung von Kle­in­stun­ternehmen, Selb­st­ständi­gen und Freiberu­flern auch kleinen Unternehmen, wie Handw­erks­be­trieben oder Dien­stleis­tung­sun­ternehmen, welche bish­er erfol­gre­ich am Markt tätig waren, auf­grund der außergewöhn­lichen Umstände mit unbürokratis­chen Hil­fen unter die Arme greifen.
  2. Ein­rich­tung eines Nothil­fe­fonds – die Lan­deshaupt­stadt Dres­den muss beim Freis­taat Sach­sen darauf hin­wirken, dass ein Nothil­fe­fond ein­gerichtet wird, der Soforthil­fen unbürokratisch aus­re­icht. Die prekäre Sit­u­a­tion viel­er Pri­vathaushalte und Unternehmen lässt Kred­itver­gaben mit Rück­zahlungsverpflich­tun­gen, wie derzeit angedacht, infolge teils gravieren­der Einkom­men­saus­fälle nicht zu.
  3. Ini­ti­ierung und Förderung von Unter­stützungsnet­zw­erken und Nach­barschaft­shil­fen – mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den per­son­ellen Ressourcen müssen seit­ens der Lan­deshaupt­stadt Dres­den Nach­barschaft­shil­fen oder son­sti­gen Hil­f­sange­boten unter­stützt wer­den. Ins­beson­dere bei der Aktivierung von ehre­namtlich Engagierten und der Koor­dinierung beste­hen­der Hil­fen kann durch städtis­che Unternehmen und Eigen­be­triebe geholfen wer­den.
  4. Weitre­ichende Unter­stützung für Vere­ine – auf­grund der gel­tenden Aus­gangs­beschränkun­gen ist das rege Vere­insleben in Dres­den zum Still­stand gekom­men. Pacht­en und Nutzungs­beiträge von Vere­inen für Ein­rich­tun­gen in kom­mu­naler Hand, wie Sporthallen oder ähn­lichem, sind auszuset­zten, um die finanzielle Sit­u­a­tion der Vere­ine und deren Mit­glieder zu ent­las­ten.
  5. Poten­tiale in Dres­den für die Gesund­heitswirtschaft nutzen – die Lan­deshaupt­stadt Dres­den soll darauf hin­wirken, dass alle Ein­rich­tun­gen der Gesund­heitswirtschaft in Dres­den adäquat mit Schutz­ma­te­ri­alien und Hygien­e­mit­teln aus­ges­tat­tet wer­den. Alle ver­füg­baren Pro­duk­tion­ska­paz­itäten (pri­vate Unternehmen, Ein­rich­tun­gen der beru­flichen Reha­bil­i­ta­tion, etc.) sollen für die Pro­duk­tion von Gesund­heits­ma­te­ri­alien aktiviert wer­den.
  6. Neube­w­er­tung aller auszure­ichen­der För­der­mit­tel – die sich durch die Coro­na-Krise ver­schär­fende Lage des städtis­chen Haushaltes zwingt zu ein­er Neube­w­er­tung der städtis­chen Förder­prax­is. Alle Aus­gaben müssen auf den Prüf­s­tand. Förderun­gen von nicht essen­tiellen frei­willi­gen Auf­gaben der Lan­deshaupt­stadt müssen zurück­ste­hen. Aus­gere­ichte För­der­mit­tel müssen auf ihre ord­nungs­gemäße Ver­wen­dung geprüft und im Zweifel zurück­ge­fordert wer­den.
  7. Zuweisungsstopp für Per­so­n­en im Kon­text Flucht und Asyl – die Lan­deshaupt­stadt Dres­den muss darauf hin­wirken, dass aktuell keine weit­eren Per­so­n­en durch den Freis­taat Sach­sen in die Kom­munen zugewiesen wer­den. Die derzeit­i­gen Her­aus­forderun­gen zur Bekämp­fung des Coro­na-Virus ins­beson­dere in den säch­sis­chen Bal­lungszen­tren machen eine Pri­or­isierung auf die Sicherung der ver­sorgungswichti­gen Auf­gaben für die Bürg­er notwendig.
  8. Keine Bezahlschranken für Nachricht­en der Dres­d­ner Lokal­presse hin­sichtlich des Coro­na-Virus – um das beste­hende Infor­ma­tions­bedürf­nis der Dres­d­ner Bürg­er in der Coro­na-Krise zu befriedi­gen, soll sich der Ober­bürg­er­meis­ter bei den hiesi­gen Lokal- und Tageszeitun­gen dafür ein­set­zten, dass Online-Ange­bote zum The­ma Coro­na-Pan­demie ohne Bezahlschranken für alle Bürg­ern offen ste­hen.