Umsetzung des „Wohnungsbauturbos“ in Dresden
Der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ – die Novelle des Baugesetzbuches vom 27. Oktober 2025 – wird in Dresden durch die Vorlage V0677/25 des Oberbürgermeisters umgesetzt. Der Stadtbezirksbeirat Dresden-Plauen hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 mehrheitlich den Erleichterungen für Bauherren zugestimmt. Es wird im Anwendungsbereich des Bauturbos vor allem eine deutliche Zeitersparnis bei der Umsetzung der Bauvorhaben geben. Wesentliche Änderungen durch den „Bauturbo“ Bislang waren Abweichungen von Bebauungsplänen nur in engen Grenzen möglich. Das neue Recht erlaubt nun auch Abweichungen von den Grundzügen der Planung, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsart in Gewerbe- und Mischgebieten. Im ungeplanten Innenbereich muss ein Gebäude nicht mehr zwingend in die umgebende Bebauung eingefügt werden. Im Außenbereich wird Bauen erleichtert, sofern ein baulicher Zusammenhang mit bestehender Bebauung besteht.…


