• Stadtbezirksbeirat

    Umsetzung des „Wohnungsbauturbos“ in Dresden

    Der soge­nan­nte „Woh­nungs­bau­tur­bo“ – die Nov­el­le des Bauge­set­zbuch­es vom 27. Okto­ber 2025 – wird in Dres­den durch die Vor­lage V0677/25 des Ober­bürg­er­meis­ters umge­set­zt. Der Stadt­bezirks­beirat Dres­den-Plauen hat in sein­er Sitzung am 10. März 2026 mehrheitlich den Erle­ichterun­gen für Bauher­ren zuges­timmt. Es wird im Anwen­dungs­bere­ich des Bau­tur­bos vor allem eine deut­liche Zeit­erspar­nis bei der Umset­zung der Bau­vorhaben geben. Wesentliche Änderungen durch den „Bauturbo“ Bis­lang waren Abwe­ichun­gen von Bebau­ungsplä­nen nur in engen Gren­zen möglich. Das neue Recht erlaubt nun auch Abwe­ichun­gen von den Grundzü­gen der Pla­nung, ins­beson­dere hin­sichtlich der Nutzungsart in Gewerbe- und Mis­chge­bi­eten. Im unge­planten Innen­bere­ich muss ein Gebäude nicht mehr zwin­gend in die umgebende Bebau­ung einge­fügt wer­den. Im Außen­bere­ich wird Bauen erle­ichtert, sofern ein baulich­er Zusam­men­hang mit beste­hen­der Bebau­ung beste­ht.…