Stadtbezirksbeirat,  Wahlkreis

Bebauungsplan für die Eutschützer Straße vorgestellt

Die Lan­deshaupt­stadt Dres­den plant im Stadt­teil Mock­ritz einen vorhaben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan (Nr. 6065) für eine Wohn­be­bau­ung, die sich auf den südlichen Bere­ich der Eutschützer Straße erstreck­en soll. 

Der Bebau­ungs­plan zielt darauf ab, einen ehe­mals als Gärten genutzten Bere­ich gärt­ner­isch nutzbar­er Flächen zu öff­nen und sowohl zur Wohn­nutzung umzus­truk­turi­eren als auch im südlichen Teil wieder als Erhol­ungs­gärten einzuricht­en. Bis­lang ste­ht noch nicht fest, ob die Gärten verkauft, ver­pachtet oder den neu entste­hen­den Rei­hen­häusern zuge­ord­net wer­den. Im Fokus ste­ht die Schaf­fung von Wohn­raum durch einen neuen Bebau­ungs­plan, der auch die städte­baulichen und kli­ma­tis­chen Belange inte­gra­tiv berück­sichtigt.

Die Pro­jek­ten­twick­lung wird durch die PM Pro­jekt Mock­ritz GmbH in Zusam­me­nar­beit mit der BD IMMO Dres­den real­isiert. Am 18. April 2024 beantragte die PM Pro­jekt Mock­ritz GmbH die Ein­leitung des Bebau­ungs­plan­ver­fahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB. Da die geplante Nutzung inner­halb der Gren­zen des Bebau­ungs­planes nicht mit dem aktuellen Flächen­nutzungs­plan übere­in­stimmt, ist ein Par­al­lelver­fahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforder­lich. Das heißt, dass auch der Flächen­nutzungs­plan anzu­passen ist.

Zu den Zie­len des neuen Bebau­ungs­planes gehört die bauliche Nutzbar­ma­chung der Fläche, die Errich­tung ein­er Anlage für klein­teili­gen Woh­nungs­bau sowie die Berück­sich­ti­gung grünord­ner­isch­er und stadtk­li­ma­tis­ch­er Belange (Kaltluftschneiße). Konkret sollen ent­lang der Eutschützer Straße Rei­hen­häuser errichtet wer­den kön­nen, während hin­teren Teil des Bere­ich auch weit­er­hin keine Bebau­ung möglich sein wird.

Das Pro­jekt darauf ab, das Gebi­et der Eutschützer Straße umzugestal­ten und leis­tungs­fähig für den Bedarf nach Wohn­nutzung gemäß mod­er­nen städte­baulichen Ansprüchen zu machen.