AfD-Antrag zum Schutz des Denkmals für die Opfer des 13. Februar abgelehnt — Stadtratsfraktion setzt sich weiterhin für Aufwertung der Gedenkstätte ein
Der Antrag der AfD-Fraktion, das Denkmal für die Opfer des 13. Februar durch entsprechende Maßnahmen vor zukünftigen Schmierereien zu schützen, wurde vom Stadtrat abgelehnt. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu politisch motivierten Schändungen der Gedenkstätte. Vor allem Graffitischmierereien richteten großen Schaden an und mussten immer wieder erneut entfernt werden.
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag die Erstellung eines Konzeptes zum Schutz des Erinnerungsortes. Sie schlug unter anderem das Anbringen eines Graffitischutzes vor. Leider wurde dies nun im Stadtrat, übrigens auch von der CDU-Fraktion, abgelehnt.
AfD-Stadträtin Dr. Silke Schöps erklärt dazu: „Es ist beschämend, dass das Denkmal für die Opfer der Bombenangriffe auf Dresden am 13. und 14. Februar 1945 einerseits immer wieder geschändet und mit Farbe beschmiert wird. Und es ist andererseits ebenso beschämend, dass unser Antrag abgelehnt wurde. Das Auftragen von Graffitischutz hätte ein wenig Linderung verschaffen können. Denn die am Markt verfügbaren Methoden zum semipermanenten oder permanenten Graffitischutz sind bei relativ geringen Kosten in der Lage, die Säuberung auch bei wiederholten Verunreinigungen mehrmals oder dauerhaft ohne den Einsatz von aggressiven Chemikalien auf umweltverträgliche Art und Weise zu bewerkstelligen. Wir werden uns dennoch weiterhin für eine Aufwertung und bauliche Veränderung des Denkmals für die Opfer der Bombenangriffe auf Dresden einsetzen. Es soll endlich als solches sichtbar gemacht und nicht länger u.a. als Sitzgelegenheit oder ähnliches wahrgenommen werden.“