Schnellverfahren gegen Drogendealer: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht genug
Gestern (4. Juni 2025) hat das Amtsgericht Dresden einen 23-jährigen Libyer wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Die rasche Verurteilung im beschleunigten Verfahren zeigt, dass unsere Justiz in der Lage ist, entschlossen gegen Drogenkriminalität vorzugehen. Der beschuldigte Drogenhändler führte am 3. Juni 2025 auf der Breslauer Straße in Dresden etwa zwei Gramm Kokain und sieben Ecstasy-Tabletten mit sich, dazu 540 Euro Bargeld aus früheren Drogengeschäften. In der Wohnung seiner Mutter in Meißen wurden weitere 1,4 Gramm Kokain und drei Ecstasy-Tabletten gefunden. Diese konsequente Verfolgung ist ein wichtiges Signal, reicht aber nicht aus. Die Sicherstellung der Drogen und des Bargeldes sowie die Verurteilung sind richtige Schritte, aber sie lösen das Problem nicht an der Wurzel.…


