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    Schnellverfahren gegen Drogendealer: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht genug

    Gestern (4. Juni 2025) hat das Amts­gericht Dres­den einen 23-jähri­gen Liby­er wegen Han­dels mit Betäubungsmit­teln zu ein­er ein­jähri­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Die rasche Verurteilung im beschle­u­nigten Ver­fahren zeigt, dass unsere Jus­tiz in der Lage ist, entschlossen gegen Dro­genkrim­i­nal­ität vorzuge­hen. Der beschuldigte Dro­gen­händler führte am 3. Juni 2025 auf der Bres­lauer Straße in Dres­den etwa zwei Gramm Kokain und sieben Ecsta­sy-Tablet­ten mit sich, dazu 540 Euro Bargeld aus früheren Dro­gengeschäften. In der Woh­nung sein­er Mut­ter in Meißen wur­den weit­ere 1,4 Gramm Kokain und drei Ecsta­sy-Tablet­ten gefun­den. Diese kon­se­quente Ver­fol­gung ist ein wichtiges Sig­nal, reicht aber nicht aus. Die Sich­er­stel­lung der Dro­gen und des Bargeldes sowie die Verurteilung sind richtige Schritte, aber sie lösen das Prob­lem nicht an der Wurzel.…