Wann kommen die Diensthunde?
Auf meine Anfrage (AF1566/26) hat die Stadtverwaltung Dresden Auskunft zum aktuellen Stand des Diensthundewesens beim Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) gegeben. Das Ergebnis zeigt: Trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Wiedereinführung gibt es weder einen Zeitplan noch die notwendigen Voraussetzungen.
Der GVD selbst hält an der Idee fest, wieder mit Diensthunden zu arbeiten – aufgrund positiver Erfahrungen in der Vergangenheit und angesichts wachsender Herausforderungen im Einsatzalltag. Eine konkrete Zeitschiene für die Reaktivierung gibt es laut Verwaltung jedoch nicht. Als Hindernisse werden genannt: fehlende räumliche und organisatorische Voraussetzungen am temporären Standort Lingnerallee 3 sowie kurz- bis mittelfristig fehlende Finanzmittel. Zudem wurden bereits bereitgestellte Haushaltsmittel zwischenzeitlich für andere sicherheitsrelevante Ausstattung der GVD-Bediensteten verwendet. Auch bei der Personalgewinnung gibt es Hürden: Diensthundeführer müssen aus den eigenen Reihen der Besonderen Einsatzgruppe (BEG) gewonnen werden, aktuell liegt jedoch keine Interessensbekundung vor.
Der Gemeindliche Vollzugsdienst sollte wieder mit Diensthunden ausgestattet werden. Dafür sprechen mehrere Gründe:
- Erhöhte Eigensicherung der Bediensteten: Diensthunde bieten Einsatzkräften im Außendienst einen wirksamen Schutz bei Konfrontationen und tragen dazu bei, gefährliche Situationen bereits im Vorfeld zu entschärfen. Die Stadt selbst verweist auf “positive Erfahrungen der Vergangenheit” – ein Hinweis darauf, dass sich der Einsatz in der Praxis bewährt hat.
- Deeskalierende und präventive Wirkung: Die bloße Präsenz eines geschulten Diensthundes kann deeskalierend wirken und Konflikte entschärfen, bevor sie eskalieren – ein Vorteil sowohl für Einsatzkräfte als auch für Bürgerinnen und Bürger.
- Wachsende Herausforderungen im Einsatzalltag: Die Verwaltung selbst benennt “aktuelle und steigende Herausforderungen bei der Aufgabenerfüllung” des GVD. Genau in diesem Umfeld können gut ausgebildete Diensthunde eine sinnvolle Unterstützung bieten, etwa bei der Absicherung von Kontrollen oder in schwierigen Einsatzlagen.
- Vielseitige Einsatzmöglichkeiten: Diensthunde können je nach Ausbildung nicht nur zum Schutz der Einsatzkräfte, sondern auch zur Unterstützung bei verschiedenen ordnungsbehördlichen Aufgaben eingesetzt werden und erweitern damit die Handlungsfähigkeit des GVD.
- Investition mit langfristigem Nutzen: Zwar sind die Kosten nicht unerheblich – Anschaffung (3.500–4.500 €), Ausrüstung (ca. 3.500 €), laufender Unterhalt (ca. 3.600 €/Jahr) sowie Ausbildung (ca. 70.000 € im ersten Jahr, danach ca. 35.000 €/Jahr) – doch stehen dem mögliche Einsparungen durch reduzierte Ausfallzeiten, weniger gefährliche Einsatzsituationen und eine höhere Handlungssicherheit der Bediensteten gegenüber.
Wir fordern die Stadtverwaltung auf, die notwendigen räumlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um das Diensthundewesen beim GVD zeitnah und mit einem verbindlichen Zeitplan zu reaktivieren. Angesichts der von der Verwaltung selbst beschriebenen positiven Erfahrungen und der wachsenden Anforderungen an den Vollzugsdienst sollte die Wiedereinführung von Diensthunden nicht länger aufgeschoben werden.

