Mitnahme von Parktickets innerhalb einer Zone zulässig
Unter der Rubrik “Wissenswertes” gebe ich eine Information des Straßen- und Tiefbauamtes weiter, die uns im Nachgang der letzten Sitzung des Stadtbezirksbeirates übermittelt wurde.
In der Parkgebührenverordnung ist die Möglichkeit der Mitnahme von Zonentickets nicht explizit geregelt. Jedoch ist es erlaubt, Parktickets innerhalb der gleichen oder niedrigeren Zonen im Stadtgebiet einzusetzen, solange ihre zeitliche Gültigkeit noch besteht. Ein Parkticket der höchsten Zone kann überall im Stadtgebiet genutzt werden, während ein Ticket der Zone 2 in den Zonen 2 und 3 gültig bleibt.
Sowohl für E‑Parkscheine als auch für Papiertickets gilt diese Regelung. Die FAQ weisen zum E‑Parkschein ebenfalls auf die Möglichkeit der Mitnahme von Parkscheinen in andere Tarifzonen hin.
Das Ordnungsamt prüft die Parktickets ausschließlich hinsichtlich ihrer zeitlichen Gültigkeit und der Zugehörigkeit zur jeweiligen Tarifzone. Diese Regelung unterstützt somit die Flexibilität der Parkmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebiets und bietet den Bürgern eine einfache Lösung zur Nutzung ihrer bereits bezahlten Parkzeiten, ohne zusätzliche Gebühren belastet zu werden.
P. S.: Die AfD-Fraktion lehnt eine Erhöhung der Parkgebühren selbstverständlich an.

