Stadtbezirksbeirat,  Themen

Mitnahme von Parktickets innerhalb einer Zone zulässig

Unter der Rubrik “Wis­senswertes” gebe ich eine Infor­ma­tion des Straßen- und Tief­bauamtes weit­er, die uns im Nach­gang der let­zten Sitzung des Stadt­bezirks­beirates über­mit­telt wurde.

In der Parkge­bühren­verord­nung ist die Möglichkeit der Mit­nahme von Zonentick­ets nicht expliz­it geregelt. Jedoch ist es erlaubt, Park­tick­ets inner­halb der gle­ichen oder niedrigeren Zonen im Stadt­ge­bi­et einzuset­zen, solange ihre zeitliche Gültigkeit noch beste­ht. Ein Park­tick­et der höch­sten Zone kann über­all im Stadt­ge­bi­et genutzt wer­den, während ein Tick­et der Zone 2 in den Zonen 2 und 3 gültig bleibt.

Sowohl für E‑Parkscheine als auch für Papiertick­ets gilt diese Regelung. Die FAQ weisen zum E‑Parkschein eben­falls auf die Möglichkeit der Mit­nahme von Parkscheinen in andere Tar­if­zo­nen hin.

Das Ord­nungsamt prüft die Park­tick­ets auss­chließlich hin­sichtlich ihrer zeitlichen Gültigkeit und der Zuge­hörigkeit zur jew­eili­gen Tar­if­zone. Diese Regelung unter­stützt somit die Flex­i­bil­ität der Park­möglichkeit­en inner­halb des Stadt­ge­bi­ets und bietet den Bürg­ern eine ein­fache Lösung zur Nutzung ihrer bere­its bezahlten Parkzeit­en, ohne zusät­zliche Gebühren belastet zu wer­den.

P. S.: Die AfD-Frak­tion lehnt eine Erhöhung der Parkge­bühren selb­stver­ständlich an.