Anfrage: Im Rahmen des 17. Juni 2023 in Dresden geplante Aktivitäten
Im kommenden Jahr jährt sich der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zum 70. Mal. Ich wollte von der Stadtverwaltung wissen, wie dieses Ereignis gewürdigt werden soll. Hier die Antwort auf meine Anfrage:
Im Rahmen des 17. Juni 2023 in Dresden geplante Aktivitäten (AF2403/22)
Sehr geehrte Frau Dr. Schöps,
zu Ihrer Anfrage erlaube ich mir zunächst den Hinweis, dass meiner Ansicht nach kein Anspruch auf Beantwortung besteht, weil sie keine einzelne Angelegenheit im Sinne von § 28 Abs. 6 SächsGemO betrifft.
Die Anfrage zielt auf einen allgemeinen Gesamtüberblick über lediglich erwartete oder erhoffte Sachverhalte. Solche allgemeinen Übersichten erfüllen nicht die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht entwickelte Definition einer einzelnen Angelegenheit als „konkreter Lebenssachverhalt”; SächsOVG, Urteil vom 7. Juli 2015, 4 A 12/14, Rn. 28: „Ein konkreter Lebenssachverhalt ist dann gegeben, wenn er nach Ort, Zeit und dem Kreis der eventuell betroffenen Personen bestimmbar ist; dabei muss zwischen diesen Elementen eine inhaltliche Verbindung vorhanden sein.” Zudem muss der Sachverhalt „überschaubar” sein; SächsOVG, Urteil vom 6. Juli 2021, 4 A 691/20, Rn. 33, 34. Auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Bezug der Anfrage zu einem ganz bestimmten Ereignis, Vorfall oder Geschehen erforderlich; vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 6. November 2013, 1 K 549/13. Daran fehlt es bei dieser auf allgemeine Ausforschung gerichteten Anfrage.
Soweit ich ein eigenes Interesse an der Beantwortung der Anfrage habe, beantworte ich diese — ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Bindungswillen für künftige vergleichbare Konstellationen — wie folgt:
„Im Juni 2023 begehen wir den 70. Jahrestag des Volksaufstands vom 17. Juni 1953.” Dazu möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
- Plant die Landeshauptstadt Dresden, das Jubiläum in besonderer Weise (z.B. durch eine Schweigeminute, einen Gedenktag, einen Festakt etc.) zu begehen? Falls ja: Wie? Falls nein: Warum nicht? (Bitte alle geplanten Maßnahmen / Aktivitäten aufzählen.)”
Der 17. Juni 1953 ist ein überaus wichtiges Datum in der Demokratiegeschichte unseres Landes. Auch in Dresden fanden am 17. Juni 1953 Menschen den Mut, für Demokratie und Freiheit einzutreten.
Der Aufstand, einer der ersten im sowjetkommunistischen Machtbereich, konnte nur durch das Eingreifen der Roten Armee niedergeschlagen werden. Über 50 Menschen kamen ums Leben, mehr als 1600 Frauen und Männer wurden verfolgt, verhaftet und verurteilt. Die Landeshauptstadt Dresden nimmt regelmäßig am 17. Juni an entsprechenden Terminen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Bereich der Erinnerungskultur teil. Auch die politischen Stiftungen (hier explizit die Konrad-Adenauer-Stiftung) bringen sich ein. Für das Jahr 2023 gibt es erste konzeptionelle Überlegungen, welche aber noch intern diskutiert werden müssen. Zudem muss entschieden werden, ob die Landeshauptstadt Dresden eine eigene Veranstaltung durchführt, oder ob man als Kooperationspartner an Veranstaltungsformaten anderer Vereinigungen, Vereine, Verbände, Stiftungen und Institutionen teilnehmen wird.
Für den 70. Jahrestag des Arbeiteraufstandes wird demnächst ein Arbeitsgespräch über mögliche Veranstaltungen stattfinden.
- „Welche Formen des Gedenkens (z. B. im Rahmen von Veranstaltungen, Vorträgen, Publikationen, Sonderausstellungen o. ä.) sind anlässlich des Jubiläums vonseiten der thematisch relevanten Einrichtungen (insbes. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Kultureinrichtungen) geplant?”
Eine Detailplanung konkreter Vorhaben und Maßnahmen liegt noch nicht vor. Entsprechende Veranstaltungsformate und Projekte werden im Laufe des Jahres 2022 sukzessive entwickelt.
Programmschwerpunkte der Städtischen Bibliotheken Dresden werden in der Herbstklausur festgelegt.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung führt seit dem 17. Juni 2022 bis zum 17. Juni 2023, dem 70. Jahrestag des Arbeiteraufstands, ein „Jahr der Erinnerungskultur” durch, um sich dezidiert aktuellen erinnerungspolitischen Fragestellungen zu widmen.
- „Was ist der Landeshauptstadt Dresden über weitere Aktivitäten rund um dieses Jubiläum bekannt, d. h. insbesondere über Aktivitäten, die vom Freistaat Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland oder privaten Initiativen in Dresden durchgeführt werden und in welcher Weise wird in diesem Zusammenhang miteinander kommuniziert?”
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit” empfiehlt in ihren Handlungsempfehlungen vom 2. Juni 2022, die Erinnerungsarbeit zum Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu verstärken.
Eine abschließende Verständigung zwischen dem Amt für Kultur und Denkmalschutz und der Abteilung Protokoll zu Gedenktagen im Jahr 2023 soll nach der Sommerpause stattfinden.
Weitere Planungen und Veranstaltungen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, Vereinen oder Verbänden sind der Landeshauptstadt Dresden zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.


