• Anfragen

    Lagerfeuerverbot in Kinder- und Jugendeinrichtungen

    Ich habe beim Ober­bürg­er­meis­ter der Lan­deshaupt­stadt Dres­den eine Anfrage (AF1400/26) zum Ver­bot von Lager­feuern auf Freigelän­den kom­mu­naler Kinder- und Jugen­dein­rich­tun­gen gestellt. Die Antwort liegt nun vor und ich möchte die wesentlichen Ergeb­nisse hier sach­lich zusam­men­fassen. In der Jugen­dar­beit gehört das Lager­feuer tra­di­tionell zu den prä­gen­den Erleb­nis­sen – sei es bei Ferien­freizeit­en, Som­mer­festen oder im All­t­ag von Aben­teuer­spielplätzen. Seit einiger Zeit ist mir jedoch aufge­fall­en, dass in zahlre­ichen Dres­d­ner Ein­rich­tun­gen offene Feuer nicht mehr durchge­führt wer­den dür­fen. Ich wollte wis­sen, worauf dieses Ver­bot beruht, wie viele Ein­rich­tun­gen betrof­fen sind und ob es Möglichkeit­en gibt, es aufzuheben. Nach Angaben der Stadtver­wal­tung existiert bere­its seit 2017 eine ein­heitliche städtis­che Regelung des Liegen­schaft­samtes, die offene Feuer auf allen Liegen­schaften der Lan­deshaupt­stadt Dres­den unter­sagt. Diese…