Lagerfeuerverbot in Kinder- und Jugendeinrichtungen
Ich habe beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden eine Anfrage (AF1400/26) zum Verbot von Lagerfeuern auf Freigeländen kommunaler Kinder- und Jugendeinrichtungen gestellt. Die Antwort liegt nun vor und ich möchte die wesentlichen Ergebnisse hier sachlich zusammenfassen. In der Jugendarbeit gehört das Lagerfeuer traditionell zu den prägenden Erlebnissen – sei es bei Ferienfreizeiten, Sommerfesten oder im Alltag von Abenteuerspielplätzen. Seit einiger Zeit ist mir jedoch aufgefallen, dass in zahlreichen Dresdner Einrichtungen offene Feuer nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Ich wollte wissen, worauf dieses Verbot beruht, wie viele Einrichtungen betroffen sind und ob es Möglichkeiten gibt, es aufzuheben. Nach Angaben der Stadtverwaltung existiert bereits seit 2017 eine einheitliche städtische Regelung des Liegenschaftsamtes, die offene Feuer auf allen Liegenschaften der Landeshauptstadt Dresden untersagt. Diese…


