Bebauungsplan für die Eutschützer Straße vorgestellt
Die Landeshauptstadt Dresden plant im Stadtteil Mockritz einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 6065) für eine Wohnbebauung, die sich auf den südlichen Bereich der Eutschützer Straße erstrecken soll.
Der Bebauungsplan zielt darauf ab, einen ehemals als Gärten genutzten Bereich gärtnerisch nutzbarer Flächen zu öffnen und sowohl zur Wohnnutzung umzustrukturieren als auch im südlichen Teil wieder als Erholungsgärten einzurichten. Bislang steht noch nicht fest, ob die Gärten verkauft, verpachtet oder den neu entstehenden Reihenhäusern zugeordnet werden. Im Fokus steht die Schaffung von Wohnraum durch einen neuen Bebauungsplan, der auch die städtebaulichen und klimatischen Belange integrativ berücksichtigt.
Die Projektentwicklung wird durch die PM Projekt Mockritz GmbH in Zusammenarbeit mit der BD IMMO Dresden realisiert. Am 18. April 2024 beantragte die PM Projekt Mockritz GmbH die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB. Da die geplante Nutzung innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes nicht mit dem aktuellen Flächennutzungsplan übereinstimmt, ist ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Das heißt, dass auch der Flächennutzungsplan anzupassen ist.
Zu den Zielen des neuen Bebauungsplanes gehört die bauliche Nutzbarmachung der Fläche, die Errichtung einer Anlage für kleinteiligen Wohnungsbau sowie die Berücksichtigung grünordnerischer und stadtklimatischer Belange (Kaltluftschneiße). Konkret sollen entlang der Eutschützer Straße Reihenhäuser errichtet werden können, während hinteren Teil des Bereich auch weiterhin keine Bebauung möglich sein wird.
Das Projekt darauf ab, das Gebiet der Eutschützer Straße umzugestalten und leistungsfähig für den Bedarf nach Wohnnutzung gemäß modernen städtebaulichen Ansprüchen zu machen.


